weiteres Vorgehen langwierige Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Rosenstrauß
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 25.04.2013, 11:11
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

01.12.2022, 11:32

Mahlzeit alle miteinander ;)

Ich freue mich sehr über euren Input zu folgender Sache, bei der ich mit meinem Latein etwas am Ende bin, aber trotzdem noch hoffe, dass hier noch etwas passieren kann:

Die Sache ist in eigener Angelegenheit: Mandant zahlte unsere Honorar-RG nicht, daraufhin haben wir geklagt und gewonnen; KFB wurde natürlich auch nicht bezahlt.
Es folgte dann der Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der VA mit Vorpfändung und Einholung von Drittauskünften;
VA sehr dürftig (Rentner) aber immerhin ein Konto, also PfüB; bisher leider nur eine Mini-Teilzahlung durch den Drittschulnder, die gerade mal die Kosten für den PfüB abgedeckt hat.
Zwischenzeitlich haben wir es auch mit einem Insolvenzantrag versucht, der wurde mangels Masse abgewiesen, hat aber ordentlich zu Buche geschlagen.

In meinen Augen haben wir alles versucht, außer der Verhaftung. Vor der schrecke ich aber selbst etwas zurück, da der Schuldner inzwischen über 80 ist... :sad: Und was bringt eine Verhaftung in dieser Sache überhaupt?

Dank Zinsen und der bisherigen Kosten hat sich die Hauptforderung verdoppelt und jeder weitere Schritt kostet nur weiter Geld...
Wie würdet ihr hier weiter machen? Nochmal eine VA (erste ist länger als zwei Jahre her)? Mit dem Drittschuldner (Bank) in Kontakt treten? Würde die Bank überhaupt etwas dazu sagen?

Freue mich über eure Ideen :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

01.12.2022, 11:54

Ihr habt das Konto gepfändet. Was ist mit einer Pfändung der Rente?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rosenstrauß
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 25.04.2013, 11:11
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

01.12.2022, 11:59

Die Rentenhöhe liegt unter der Pfändungsfreigrenze; er bezieht außerdem Grundsicherung; selbst beide Beträge zusammengerechnet liegen unter der Pfändungsfreigrenze
Es scheint, als wäre bei dem Schuldner nichts mehr zu holen. Wir sind aber deshalb noch dran, weil er zu Berufszeiten sehr gut situiert war und die jetzige Situation so unglaubwürdig erscheint.
Rosenstrauß
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 25.04.2013, 11:11
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

01.12.2022, 12:08

Hatte schon einmal jemand Erfolg mit § 836 ZPO? Herausgabe von Kontoauszügen?
Bin mir nicht sicher, was ich da finden kann/soll. Vielleicht ergibt sich daraus noch etwas?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

01.12.2022, 13:10

Ich hab die Herausgabe von Kontoauszügen noch nie versucht, obwohl ich die grundsätzlich mit pfände. Bisher hatte ich aber keinen Anlass, da irgendetwas zu unternehmen. Die Berufszeiten des Schuldners dürften wohl einige Jahre zurückliegen. In der Zeit kann einiges passieren. Ganz ehrlich: Bevor ich hier gutes Geld schlechtem weiter hinterherschmeißen würde, würde ich die Forderung ausbuchen und die Akte schließen; auch wenns ärgerlich ist. Aber noch höhere Kosten ist ggf. noch ärgerlicher. Was soll denn in 2 Jahren da rauskommen, außer dass der Schuldner dann 82 ist (wenn er noch lebt)? Die Vermögenssituation wird sich nicht mehr ändern.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Bthr166
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 95
Registriert: 01.09.2022, 20:00
Beruf: ReFa Azubi
Software: RA-Micro

#6

01.12.2022, 13:12

Haftbefehl würde doch nur Sinn machen, wenn er die VA nicht abgeben hätte, oder liege ich da falsch?

Ich würde halt das pfänden was noch geht, auf dem Rest bleibt ihr denke ich mal erst einmal sitzen. Der GVZ kann ja innerhalb der 30 Jahre immer wieder aus dem Titel pfänden, vllt. erhält der Schuldner irgendwann noch Geld.

Sollte der Herr irgendwann einmal sterben, wäre eine eine „Vererbung vom Titel“ ggf. möglich?

Mit § 830 habe ich keine Erfahrung.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

01.12.2022, 15:09

Bthr166 hat geschrieben:
01.12.2022, 13:12
Der GVZ kann ja innerhalb der 30 Jahre immer wieder aus dem Titel pfänden, vllt. erhält der Schuldner irgendwann noch Geld.
Das ist ja mal ein netter Hinweis. Der Schuldner wäre dann ja auch erst 110 Jahre alt. :lolaway

Sollte der Schuldner sterben, kann auf etwaige Erben zurückgegriffen werden. So wie das aber aussieht, hat ja wohl der Schuldner nichts zu vererben, sodass etwaige Erben gut daran tun würden, das Erbe auszuschlagen, um nicht plötzlich mit den Schulden des Schuldners konfrontiert zu werden. Dass das vielleicht ein Erbe - sofern es überhaupt welche gibt - übersieht, ist natürlich möglich. Aber mal ehrlich: Sich noch einen Kopf um die Sache zu machen, geschweige denn sich die auch noch über Jahre immer wieder vorlegen zu lassen, ist die Mühe einfach nicht wert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#8

02.12.2022, 11:21

bei der bekannten schlechten Vermögenssituation einen Insolvenzantrag stellen war schon nicht die beste Idee, was habt ihr euch da erhofft?
Und Verhaftung geht auch nicht da er VA abgegeben hat. Da wäre mir echt meine Zeit und mein Geld als RA zu schade
Bild
Bthr166
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 95
Registriert: 01.09.2022, 20:00
Beruf: ReFa Azubi
Software: RA-Micro

#9

02.12.2022, 15:46

Anahid hat geschrieben:
01.12.2022, 15:09
Bthr166 hat geschrieben:
01.12.2022, 13:12
Der GVZ kann ja innerhalb der 30 Jahre immer wieder aus dem Titel pfänden, vllt. erhält der Schuldner irgendwann noch Geld.
Das ist ja mal ein netter Hinweis. Der Schuldner wäre dann ja auch erst 110 Jahre alt. :lolaway

:lol: Man weiß ja nie
Rosenstrauß
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 25.04.2013, 11:11
Beruf: RA-Fachangestellte

#10

06.12.2022, 11:57

Danke für eure Antworten; ich sehe das im Grunde genauso und möchte ungern gutes Geld dem schlechten hinterher werfen...
Dachte nur ich frage mal, bevor ich etwas übersehe.
:thx

Mal noch ne blöde Frage: Wie und wann würden wir denn erfahren, ob der Schuldner noch lebt?
Antworten