Beschluss: Schlusstermin im schriftlichen Verfahren und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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WörkWörk
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#1

25.11.2022, 12:40

Hallo,
wir haben in einem Insolvenzverfahren für einen Mandanten vor Jahren eine Forderung angemeldet. Diese wurde auch in voller Höhe festgestellt. Nun erhielten wir heute vom Insolvenzverwalter die Abschrift eines Beschlusses des Insolvenzgerichts weitergeleitet, in dem dieses die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren anordnet und den Beteiligten die Gelegenheit gibt, bis zu einem bestimmten Datum Stellung zu nehmen zu der Schlussrechnung des Verwalters und dem Schlussverzeichnis. Schlussverzeichnis und Schlussrechnung lägen beim Gericht aus.

Was fängt man damit jetzt an? Meine Kollegin meinte, dass wir nur für die Anmeldung mandatiert wurden und das Schreiben daher weiterleiten und gut ist. Was würdet ihr tun? Kann man das Verzeichnis irgendwie online einsehen oder anfordern? Das Gericht ist relativ weit entfernt.

LG
Oliverreinhardt2
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#2

25.11.2022, 17:05

Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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paralegal6
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#3

29.11.2022, 11:55

meistens ist das bei Winsolvenz hinterlegt, Zugangsdaten kamen mit der Aufforderung zur Anmeldung dann
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