Erfahrungswerte Domain-Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SMr
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#1

21.11.2022, 13:00

Hallo zusammen,
ich habe mich in den letzten Tagen viel mit den Thema der Domain-Pfändung beschäftigen müssen.
Wie es in der Theorie funktioniert, weiß ich ...
ABER ... ist es zielführend?
Was passiert, wenn ich die Domain zur Verwertung gepfändet habe und sie aber nicht verwertet bekomme?
Oder "zwingt" das ggf. den SN dazu, seine Forderung zu begleichen, um seine Seite wiederzubekommen?
Vielleicht hat ja jemand schon (bestenfalls positive) Erfahrungen gemacht.
Liebe Grüße
Stefanie
Oliverreinhardt2
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#2

21.11.2022, 21:01

Hallo,

die Domainpfändung "kannst" du gerne durchführen. ABER...:

Sobald die Domain gepfändet worden ist, kann der Schuldner (dies entspricht meinen ZV-Erfahrungen) anhand der HTML-Einstellung die Domain 1:1 neu erstellen und diese "neue" Domain sodann von einem Dritten als Domaininhaber "ins Netz stellen" lassen. Und sobald ein Dritter im Spiel ist...
Mit anderen Worten: Du pfändest die Domain, Schuldner erfährt davon, er "kopiert" die Domain neu und lässt diese "durch einen Dritten neu in das WWW stellen..."

Sofern du die Domainpfändung vollziehst:

Sobald diese beschlagnahmt worden ist, solltest du dir die Domain-Zugangsdaten von dem Host-Dienst mitteilen lassen, abändern und den Schuldner zur Zahlung "zwingen". Anderenfalls bleibst du auf der Domain "sitzen". zu deiner Frage, "was ist, wenn ich diese nicht verwertet bekomme?" Überlege dir, ob die Domain dem Wert der zu vollstreckenden Forderung "gerecht" wird, oder ob du mit dieser ZV-Maßnahme "Wurst nach Schinken wirfst".

Den Text für den PfÜB bzgl. Domainpfändung liegt dir vor?

Gruß
Olli
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
SMr
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#3

22.11.2022, 09:54

Hallo Olli,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Das hört sich, wie befürchtet, nicht so erfolgversprechend an.

Das heißt, er kopiert seinen Internet-Auftritt und ist dann auf einer ähnlichen www. erreichbar?

Ich habe ein Muster auf https://www.iww.de/ak/digitalisierung/f ... in-f120297 für den Pfüb gefunden.
Leider kann ich überhaupt nicht einschätzen, wie viel die Domain wert sein könnte. Ich habe auf Sedo.de geschaut, was für Domains so gezahlt wird. Da liegen natürlich Welten dazwischen. Meiner Einschätzung nach ist die Domain nicht extrem speziell, aber auch nicht so allgemein, dass sehr viele interessiert sein könnten.

LG Stefanie
Oliverreinhardt2
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#4

22.11.2022, 18:37

SMr hat geschrieben:
22.11.2022, 09:54
Das heißt, er kopiert seinen Internet-Auftritt und ist dann auf einer ähnlichen www. erreichbar?
Hallo Stefanie,

genau, dass siehst du richtig.

Die Entscheidung des BGH und dem dazugehörigem Pfändungsmuster ist genau dieses Muster, welches ich nutze.
Ich empfehle dir, dass ihr eure Mandantschaft dahingehend eindeutig belehrt und beratet, was aus eurer Sicht, die Erfolgsaussichten (und den damit verbundenem Kostenfaktor (ZV-Kosten für PfÜB, Sachverständigenkosten bzgl. des Schätzwertes, u.a.) betrifft. Es dient für beide Seiten der entsprechenden Absicherung.

Muss es eine Domainpfändung sein, oder macht sich eine VA-Abnahme nicht sinnvoller um da nach pfändbaren Werten zu schauen?

:wink1
Liebe Grüße
Olli
Gruß
Oli
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#5

29.11.2022, 14:16

Hallo Olli,
vielen Dank für deine Infos.
Wir sind in der Sachen auf mehreren Kanälen dran. VA haben wir bereits beantragt, konnte aber noch nicht abgenommen werden, daher die Idee, hier mal etwas "anderes" zu versuchen.
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