Hallo zusammen,
ich hab mal wieder eine Frage. Wir haben für Mandantin Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, zum einen Vermögensauskunft ohne vorherigen Pfändungsversuch, Drittauskünfte und eine Kontopfändung. Diese drei Maßnahmen hab ich mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Bekanntlich zahlt ja die Rechtsschutz nur drei Maßnahmen. Gelten jetzt die Drittauskünfte bei der Rechtsschutz als eigene Maßnahme, weil ja Gebühren hierfür anfallen? Mir geht es darum, dass ich dann der Mandantin rausschreiben muss, wenn dem so ist, dass sie alle weiteren Maßnahmen selber zahlen muss. Eigentlich gelten ja die Drittauskünfte nicht als eigene Maßnahme, sondern als Fortsetzung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft. Ich weiß nur nicht, wie die Rechtsschutz das hier handhaben darf.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Drei Vollstreckungsmaßnahmen durch Rechtsschutz gedeckt
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Selbstverständlich zählen Drittauskünfte als eine gesonderte Vollstreckungsmaßnahme. Die Versicherung soll 3 x zahlen und mehr wird sie auch nicht tun. Weitere Vollstreckungsversuche sind daher von der Mandantin zu zahlen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.