Hallo,
wir haben das folgende Problem:
Die Schuldnerin zieht ständig um und hat nunmehr ihren Geburtsnamen wieder angenommen. Wir haben bei einer der letzten Adresse der Schuldnerin eine EMA eingeholt und die Behörde hat auch mitgeteilt, dass diese Person unter ihrem Geburtsnamen gemeldet ist. Dort wohnt sie zwischenzeitlich aber wieder nicht mehr. Meine Frage: Reicht diese einfache Melderegisterauskunft aus, um die ZV einzuleiten? Leider steht in dieser Auskunft nicht das Geburtsdatum und der Geburtsort. Beide Angaben sind uns aber bekannt, wurden aber von der Meldebehörde nicht in die Auskunft übernommen.
Oder brauche ich eine erweiterte Melderegisterauskunft?
Eine Titelumschreibung benötige ich doch meines Wissens dafür nicht. Mein Chef meint, ich soll den Titel umschreiben lassen. Bloß reicht da unsere EMA?
LG aus der Pfalz
Titelumschreibung Schuldner, Geburtsname angenommen
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Nein, eine Titelumschreibung ist nicht nötig. Es handelt sich ja noch um die selbe Person.
Man kann beim zuständigen Prozessgericht soweit ich weiß einen Antrag auf Vermerk der neuen Adresse stellen, da bin ich mir aber nicht sicher. Hier wäre dann die EMA denke ich zur Glaubhaftmachung ausreichend.
Man kann beim zuständigen Prozessgericht soweit ich weiß einen Antrag auf Vermerk der neuen Adresse stellen, da bin ich mir aber nicht sicher. Hier wäre dann die EMA denke ich zur Glaubhaftmachung ausreichend.
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Danke für Eure Antworten. Dann werde ich das mal mit dem Chef abklären, was er jetzt machen will.