Hallo,
wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot rausgeschickt, PfÜB noch nicht beantragt, Bank hat Konto des Schuldners gesperrt. Daraufhin hat der Schuldner aus anderer Quelle die Forderung bezahlt, sodass ein PfÜB nicht notwendig geworden ist. Kann ich nun trotzdem eine Gebühr 3309 abrechnen?
Viele Grüße
Moni
Schuldner zahlt nach vorläufigem Zahlungsverbot - Gebühr?
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Ja.