Schuldner zahlt nach vorläufigem Zahlungsverbot - Gebühr?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Monia
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#1

20.10.2022, 20:53

Hallo,

wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot rausgeschickt, PfÜB noch nicht beantragt, Bank hat Konto des Schuldners gesperrt. Daraufhin hat der Schuldner aus anderer Quelle die Forderung bezahlt, sodass ein PfÜB nicht notwendig geworden ist. Kann ich nun trotzdem eine Gebühr 3309 abrechnen?

:kopfkratz :kopfkratz

Viele Grüße
Moni
Feldhamster
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#2

20.10.2022, 21:55

Ja.
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