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Vollstreckungsandrohung nach ergangenem Urteil

Verfasst: 18.10.2022, 13:27
von mia23
Hallo,

eine kurze Verständnisfrage. Wir haben die vollstreckbare Ausfertigung eines Anerkenntnisurteils vorliegen, welches vorläufig vollstreckbar ist (ohne Sicherheitsleistung). Die Berufungsfrist läuft aktuell noch. Das Urteil wurde der Beklagten am 08.10.22 zugestellt. Kann ich - obwohl Berufungsfrist noch nicht ausgelaufen - trotzdem eine Zahlungsaufforderung mit einer 0,3 Gebühr versenden nach den obligatorischen 2 Wochen, also sprich ab dem 23.10.22?

Danke schon mal:)

Re: Vollstreckungsandrohung nach ergangenem Urteil

Verfasst: 18.10.2022, 15:44
von Raffzahn
Ja, hier kann sofort eine Zahlungsaufforderung (Vollstreckungsandrohung) mit der 0,3 Gebühr versandt werden. Eine Einhaltung einer 2-Wochen-Frist muss dafür nicht erfolgen (das ist nur bei KfB und Vergleich der Fall).
Selbst bei einem gegen Sicherheitsleistung vollstreckbaren Urteil kann eine Vollstreckungsandrohung erfolgen, da ja nach §720 a ZPO die Vollstreckung möglich ist.

Re: Vollstreckungsandrohung nach ergangenem Urteil

Verfasst: 19.10.2022, 10:57
von Anahid
Raffzahn hat geschrieben:
18.10.2022, 15:44
Eine Einhaltung einer 2-Wochen-Frist muss dafür nicht erfolgen (das ist nur bei KfB und Vergleich der Fall).
Das ist so nicht richtig, da Du dem Gegner einer ausreichende Zeit zum freiwilligen Ausgleich der Forderung einräumen musst und auch diese Zeit wird nach h.M. mit zwei Wochen angesehen. Du kannst also nicht, wenn Du ein Anerkenntnisurteil erhältst, 3 Tage später bereits die Vollstreckungsandrohung losschicken. Die Gebühren dürften dann nicht durch die Gegenseite zu zahlen sein.