Räumungsauftrag mit Vermögensauskunft und ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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trixie
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#1

13.10.2022, 09:51

Hallo,

die Sache eilt!

Ich habe gerade eine Akte vorliegen in der ich eine normale Räumung machen soll. Da die Schuldner arbeiten, soll gleichzeitig auch die Zwangsvollstreckung gemacht werden. Da heutzutage bei den Schuldner ja oft nichts zu holen ist, wäre ich da eher für die Abnahme der Vermögensauskunft. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob man die Abnahme der Vermögensauskunft mit Vollstreckung und gleichzeitiger Räumung (alles beim Räumungstermin) beantragen sollte/kann. Hat sowas schon mal jemand von euch gemacht ? Oder wie seht ihr das? Der Gläubiger hat eine Rechtsschutzversicherung. Wenn die Räumung erstmal erfolgt ist, findet man die Schuldner ja auch oft nicht wieder. Die Räumung soll aber auch so schnell wie möglich erfolgen.
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#2

13.10.2022, 10:29

die Logik verstehe ich nicht ganz, statt PÜB bei den arbeitenden Schuldnern zu machen wollt ihr lieber die eidesstattliche direkt?
macht doch ganz normal einen Kombi Auftrag. Falls was zu pfänden ist darf der GV doch bei reinem eV Antrag nichts pfänden
bei Räumung machen wir immer Berliner
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trixie
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#3

13.10.2022, 10:43

Es ist zwar bekannte dass die Schuldner arbeiten, aber nicht wo. Daher ist ein Pfüb nicht möglich.
Der Gläubiger möchte die Wohnung geräumt haben. Da er eine Rechtsschutzversicherung hat, ist das ja auch kein Problem.
Wenn ich jetzt den Räumungsauftrag einzeln mache und die Abnahme der Vermögensauskunft mit der ZV in einem anderen Auftrag, könnte es sein, dass die Aufträge sogar an verschiedene Gerichtsvollzieher gehen und die Räumung vor dem Kombi-Auftrag erfolgt. Damit wären die Schuldner auf jeden Fall nicht mehr unter der alten Anschrift anzutreffen. Bei uns sind die Gerichtsvollzieher noch nicht so weit, dass alle per beA direkt angeschrieben werden können.
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#4

13.10.2022, 14:39

Niemand hier, der mir weiterhelfen kann ??? :-?
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#5

13.10.2022, 14:55

Wir machen immer getrennte Aufträge, die immer beim zuständigen GVZ landen. Die Zuständigkeit der GVZ richtet sich doch nach der Adresse. Warum sollten 2 Aufträge gegen den identischen Schuldner bei unterschiedlichen GVZ landen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#6

13.10.2022, 15:06

Ich vertraue den Gerichten da überhaupt nicht mehr. Ein Auftrag von uns ist gerade beim Gericht abhanden gekommen. Keiner weiß, wo der geblieben ist. Ich durfte dann erstmal alle Gerichtsvollzieher kontaktieren, ob sie den Auftrag erhalten haben. Zum Glück war noch kein Original-Titel dabei.

Wo soll denn der Vorteil sein, wenn man einen Räumungsauftrag macht und einen Kombi ZV+eV extra? Da kann man dann die Reihenfolge mit der Räumung doch nicht bestimmen.
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#7

13.10.2022, 16:47

Räumungsauftrag formfrei, ZV Formularzwang
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#8

17.10.2022, 22:28

Man hat ja nur einen Titel :kopfkratz dann geht doch nur ein Auftrag zurzeit?
Oder ZV mit KFB?
Über beA kann ja eigentlich kein Auftrag verloren gehen
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#9

18.10.2022, 08:26

paralegal6 hat geschrieben:
17.10.2022, 22:28
Man hat ja nur einen Titel :kopfkratz dann geht doch nur ein Auftrag zurzeit?
Oder ZV mit KFB?
Über beA kann ja eigentlich kein Auftrag verloren gehen
Es landet ja beim gleichen GVZ. Früher haben wir die Aufträge versetzt hintereinander getackert. Heute wird der Titel ja eh gesondert angefordert. ;)
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