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Re: Gebühr Teilzahlungsvergleich

Verfasst: 07.11.2022, 16:30
von Adora Belle
Gibt halt nix konkludentes. Seit Jahren und Jahrzehnten nicht. Ihr könnt Euch nur darauf zurückziehen, wie der Schreiber mit den 3 Punkten (nix gegen Kreativität, aber ist schwer, darauf Bezug zu nehmen) ausführte, dass es nicht am Rechtspfleger ist, das zu monieren.