Re: Gebühr Teilzahlungsvergleich
Verfasst: 07.11.2022, 16:30
Gibt halt nix konkludentes. Seit Jahren und Jahrzehnten nicht. Ihr könnt Euch nur darauf zurückziehen, wie der Schreiber mit den 3 Punkten (nix gegen Kreativität, aber ist schwer, darauf Bezug zu nehmen) ausführte, dass es nicht am Rechtspfleger ist, das zu monieren.