Forderungsaufstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Denise210201
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#1

10.10.2022, 13:48

Hallo alle zusammen,

ich habe da mal eine Frage, bei der mit im Büro keiner wirklich weiterhelfen kann, und ich es selber noch nie gemacht habe, da ich erst ein Jahr aus der Lehre raus bin.

Von Vorne: Wir haben in einer Sache 2011 einen Vergleich mit der Gegenseite beschlossen, in dem die Gegenseite monatliche Raten an uns zahlen soll. Sobald er 10 Tage in Verzug ist, wird der Restbetrag umgehend fällig und ist mit 5 % über dem Basiszinssatz seit Abschluss des Vergleich verzinst (Abschluss war der 30.03.2011). Die Gegenseite hat auch einmalig eine Rate i.H.v. 2.000 € gezahlt mehr aber nicht. Wir haben dann im Jahr 2017 und 2019 Vollstreckungsaufträge eingereicht. Wobei natürlich auch nichts raus kam.

Im August wurde dann das Insolvenzverfahren eröffnet und wir mussten eine Forderungsanmeldung abgeben, was ich natürlich auch gemacht habe. Letzte Woche teilte mir dann die Sekretärin des Insolvenzverwalters mit, dass unsere Forderungsanmeldung falsch sei, da verjährte Zinsen mit angegeben sind. Ich habe die Anmeldung aber genauso gemacht, wie eine Kollegin, die jetzt natürlich nicht mehr hier ist. Ich habe die Zinsen von 2011 bis 15.08.2022 berechnet (16.08. war Eröffnung) Ist das falsch? Hätte ich die Zinsen erst wieder ab 2017 berechnen müssen?

Die Sache macht mich langsam verrückt...

Danke schonmal im Voraus
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#2

11.10.2022, 07:51

Wann wurde denn die Rate bezahlt?
Denise210201
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#3

11.10.2022, 09:17

samsara hat geschrieben:
11.10.2022, 07:51
Wann wurde denn die Rate bezahlt?
Am 18.04.2011
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