Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LiLoReNo
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#1
07.10.2022, 09:01
Hallo,
wir haben einen Zwangsmittelbeschluss (Erzwingung der Auskunfterteilung über den Nachlassbestand des Verstorbenen, und zwar durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses) vollstreckt. Der Schuldner hat das Zwangsgeld (1.000 €) nun vollständig gezahlt, sodass wir keine Chance mehr haben, an das Verzeichnis zu kommen? Sind jetzt keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr möglich und die Sache muss eingestellt werden?
Vielen lieben Dank vorab!
VG Lilo
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mrsgoalkeeper
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#2
07.10.2022, 09:30
So lange Zwangsgeldanträge stellen und vollstrecken, bis der Schuldner seiner Verpflichtung nachkommt. Bei jedem neuen Antrag darauf hinweisen, dass das bisherige Zwangsgeld den Schuldner unbeeindruckt gelassen hat und die Festsetzung eines höheren /empfindlicheren Zwangsgeldes beantragt wird.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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LiLoReNo
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#3
07.10.2022, 14:09
mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑07.10.2022, 09:30
So lange Zwangsgeldanträge stellen und vollstrecken, bis der Schuldner seiner Verpflichtung nachkommt. Bei jedem neuen Antrag darauf hinweisen, dass das bisherige Zwangsgeld den Schuldner unbeeindruckt gelassen hat und die Festsetzung eines höheren /empfindlicheren Zwangsgeldes beantragt wird.
Super, danke für die schnelle Antwort!

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ds1310
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#4
03.11.2022, 10:59
mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑07.10.2022, 09:30
So lange Zwangsgeldanträge stellen und vollstrecken, bis der Schuldner seiner Verpflichtung nachkommt. Bei jedem neuen Antrag darauf hinweisen, dass das bisherige Zwangsgeld den Schuldner unbeeindruckt gelassen hat und die Festsetzung eines höheren /empfindlicheren Zwangsgeldes beantragt wird.
Vielen Dank für diesen Hinweis, ich habe ebenfalls so eine Akte zu bearbeiten, wobei das Ergebnis vom Gerichtsvollzieher noch nicht vorliegt. Aber das hilft mir schon sehr, dass ich weiß, wie danach weiter vorgegangen werden kann..
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