Hallo,
es sollen Ansprüche ggü. einem Vermieter als DS gepfändet werden. PfÜB ging raus, Antwort kam wie folgt:
"Der Schuldner ist nicht alleiniger Mieter. Frau XXX ist ebenfalls Mietvertragspartner. Es liegt somit eine Mietermehrheit vor."
Zur Klarstellung: ZV-Titel liegt nur ggü. dem Schuldner vor. Das der Mietvertrag gemeinsam mit einer weiteren Person lautet, war bislang unbekannt.
Wie lautet der korrekte PfÜB-Text?
Mietermehrheit PfÜB
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Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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