Pfändung Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

29.09.2022, 13:52

Hallo,

ich habe zum 01.09. die Kanzlei gewechselt und habe mittlerweile viel Zwangsvollstreckungssachen aufzuarbeiten.

Jetzt ist mir eine Akte auf den Tisch geflattert, wo meine Vorgängerin einen Pfüb an den Arbeitgeber gemacht hat. Der "Arbeitgeber" teilte jetzt mit, dass er nicht Arbeitgeber ist.

Wenn ich das aus der Akte richtig raus gelesen habe, steht der Schuldner aber mit dem "Arbeitgeber" in einer selbständigen Geschäftsbeziehung.

Hierzu meine kurze Frage -> pfände ich das dann als Anspruch G und pfände dann dort das Einkommen des Schuldners aus selbständiger Tätigkeit?

Liebe Grüße
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paralegal6
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#2

30.09.2022, 12:02

Du pfändest die Forderung / und künfitge die euer Schuldner gegen den DS hat, nichts mit Einkommen
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