Gebühr für Vollstreckungsandrohung - Festsetzung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mia23
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#1

29.09.2022, 09:33

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Wir haben einen KFB vorliegen. Haben auch bereits die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert - mit den RA-Gebühren für die Vollstreckungsandrohung. Gegenseite hat KFB bezahlt, aber nicht die uns entstandenen Gebühren. Haben dann nochmal wegen dieses Betrages ( ca. 40 €) aufgefordert, aber auch hierauf ist keine Zahlung erfolgt. Hier geht es uns ums Prinzip und wir möchten diese Kosten unbedingt haben, natürlich ohne dass hier weitere Kosten entstehen. Wir hoffen, dass durch ein bisschen Druck die Gegenseite doch noch zahlt ... Mahnbescheid macht hier auch aufgrund des geringen Betrages wenig Sinn. Wir dachten an die Festsetzung dieser Gebühren bei Gericht. Ist das möglich? Und wenn ja, bei welchem Gericht muss man den Antrag stellen? Vollstreckungsgericht oder Gericht der 1. Instanz?

Schon mal vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Ich hoffe, ihr könnt hier weiterhelfen.
188F
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#2

29.09.2022, 10:21

Hallo,

Du kannst die Gebühr nach 788 ZPO festsetzen, da sie Kosten der Zwangsvollstreckung sind. Den KFA richtest Du an das Vollstreckungsgericht, der Antrag wird Zustellungskosten von 3,50 EUR auslösen, die Du dann mitfestsetzen lassen kannst. Als Belege müssen der Titel und die Androhung selbst beigefügt werden.

Wichtig aber ist: Du hast nur Anspruch auf die Gebühren, wenn die 2-wöchige Wartefrist verstrichen war, als Ihr die ZV-Androhung verschickt habt.
mia23
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#3

29.09.2022, 11:06

Ok, vielen Dank.
Wir waren uns nicht sicher. Ist eine Sache von Kollegin. Sie hat schon recherchiert und immer nur Beispiele gefunden, die sich darauf beziehen, wenn man im Vorfeld schon mal vollstreckt hat und dann Kosten festgesetzt haben möchte, was ja hier nicht der Fall ist.
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