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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 30.09.2022, 11:56
von paralegal6
rein rechnerisch wird seine RG wohl richtig sein, und er war anscheinend tätig, ansonsten hilft nur als RM die Erinnerung.
Soll er halt versichern dass er es versandt hat und ihr legt es beim Vollstreckungsgericht vor zwecks Zweitschrift
er müsste ja aber einen Beleg haben dass er dort war und zugestellt hat
erinnert doch einfach mal die DS an die DS Erklärung und schaut was passiert