Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2961
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#11

30.09.2022, 11:56

rein rechnerisch wird seine RG wohl richtig sein, und er war anscheinend tätig, ansonsten hilft nur als RM die Erinnerung.
Soll er halt versichern dass er es versandt hat und ihr legt es beim Vollstreckungsgericht vor zwecks Zweitschrift
er müsste ja aber einen Beleg haben dass er dort war und zugestellt hat
erinnert doch einfach mal die DS an die DS Erklärung und schaut was passiert
Bild
Antworten