Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Verfasst: 25.09.2022, 19:16
Hallo,
ich hätte ein Problem in der obenstehenden Angelegenheit.
Grund:
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde vom zuständigen Amtsgericht erlassen und an die zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Der letzte Gerichtsvollzieher hat wohl nun den PfÜb-Beschluss und die Zustellungsurkunden an uns versandt per Post vor zwei Monaten und sind bis heute nicht angekommen.
Der GV hat nun eine Mahnung an uns gesandt, weil die Kostenrechnung noch nicht bezahlt worden ist. Verständlicherweise wurde diese nicht bezahlt, wenn uns die Kostenrechnung zum einem nicht vorlag und zum anderen nicht bezahlt wird, ohne den PfÜb-Beschluss und dessen Zustellungsurkunden. Wir können ja ohne den Titel und Urkunden die Zwangsvollstreckung nicht weiter betreiben. Da sind uns ja die Hände gebunden...
Nach vielen Hin und Her hat der Gerichtsvollzieher folgendes geschrieben:
Weder der Beschluss, noch die Zustellungsurkunden können durch mich nochmals erstellt bzw. nachgedruckt werden. Sie werden nochmals aufgefordert, meine Kostenrechnung auf mein Dienstkonto zu überweisen.
Die Kostenrechnung müsste wohl laut dem GV trotzdem bezahlt werden.
Wie sieht Ihr das? Müssen wir die Kostenrechnung bezahlen? Was sind unsere Möglichkeiten?
Danke im Voraus & LG
ich hätte ein Problem in der obenstehenden Angelegenheit.
Grund:
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde vom zuständigen Amtsgericht erlassen und an die zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Der letzte Gerichtsvollzieher hat wohl nun den PfÜb-Beschluss und die Zustellungsurkunden an uns versandt per Post vor zwei Monaten und sind bis heute nicht angekommen.
Der GV hat nun eine Mahnung an uns gesandt, weil die Kostenrechnung noch nicht bezahlt worden ist. Verständlicherweise wurde diese nicht bezahlt, wenn uns die Kostenrechnung zum einem nicht vorlag und zum anderen nicht bezahlt wird, ohne den PfÜb-Beschluss und dessen Zustellungsurkunden. Wir können ja ohne den Titel und Urkunden die Zwangsvollstreckung nicht weiter betreiben. Da sind uns ja die Hände gebunden...
Nach vielen Hin und Her hat der Gerichtsvollzieher folgendes geschrieben:
Weder der Beschluss, noch die Zustellungsurkunden können durch mich nochmals erstellt bzw. nachgedruckt werden. Sie werden nochmals aufgefordert, meine Kostenrechnung auf mein Dienstkonto zu überweisen.
Die Kostenrechnung müsste wohl laut dem GV trotzdem bezahlt werden.
Wie sieht Ihr das? Müssen wir die Kostenrechnung bezahlen? Was sind unsere Möglichkeiten?
Danke im Voraus & LG