Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem:
Wir haben für unseren Mandanten einen Räumungstitel gegen seinen Mieter erwirkt. Nun ist unser Mandant plötzlich verstorben und wir müssen den Titel umschreiben, um die Räumung beim Gerichtsvollzieher zu beantragen. Das Haus wurde noch zu Lebzeiten unseres Mandanten auf seine Kinder in Form einer GbR übertragen.
Was benötige ich denn für die Titelumschreibung (notarielle Urkunde über Eigentumsübergang)? Hat vielleicht jemand ein Muster für die Beantragung bei Gericht?
Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß haribo
Titelumschreibung wegen Eigentumsübergang
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Hallo Haribo,
grundsätzlich § 727 ZPO Rechtsnachfolger. Du brauchst die sogenannte "letztwillige Verfügung mit Eröffnungsprotokoll" um den Titel auf die Rechtsnachfolger umschreiben zu lassen.
Die Rechtsnachfolger (in dem Fall Erben) treten nun in Deinem Fall ein. Gibt es ein Testament (letztwillige Verfügung)? Ansonsten musst Du schauen, dass Du einen beglaubigten Erbschein erhältst. Da die Kinder (Erben) ja sicher ein Interesse an der Räumung haben, sollten diese Dir alle Unterlagen zur Verfügung stellen. Diese müssen wissen, ob es ein Testament gibt oder einen Erbschein.
Oder eben die Rechtsnachfolge durch die Übertragung nachweisen (das müsstest Du gegebenenfalls mit Deinem Chef besprechen, würde ich jedenfalls so machen).
So lässt sich das - jedenfalls für mich - nicht prüfen.
grundsätzlich § 727 ZPO Rechtsnachfolger. Du brauchst die sogenannte "letztwillige Verfügung mit Eröffnungsprotokoll" um den Titel auf die Rechtsnachfolger umschreiben zu lassen.
Die Rechtsnachfolger (in dem Fall Erben) treten nun in Deinem Fall ein. Gibt es ein Testament (letztwillige Verfügung)? Ansonsten musst Du schauen, dass Du einen beglaubigten Erbschein erhältst. Da die Kinder (Erben) ja sicher ein Interesse an der Räumung haben, sollten diese Dir alle Unterlagen zur Verfügung stellen. Diese müssen wissen, ob es ein Testament gibt oder einen Erbschein.
Oder eben die Rechtsnachfolge durch die Übertragung nachweisen (das müsstest Du gegebenenfalls mit Deinem Chef besprechen, würde ich jedenfalls so machen).
So lässt sich das - jedenfalls für mich - nicht prüfen.