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Zustellung Ausfertigung Vergleich an Partei

Verfasst: 30.08.2022, 09:51
von trixie
Hallo!

beA vereinfacht zwar einiges, aber die Umstellung gestaltet sich manchmal auch schwierig. Folgende Frage:

Mir liegt die vollstreckbare Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleichs vor. Die Gegenseite war nicht anwaltlich vertreten. Jetzt soll ich den Vergleich an die Gegenseite über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Wie muss ich da jetzt vorgehen? Mein Vorschlag:

Ein Schreiben (Zustellungsauftrag) fertigen und per beA an den Gerichtsvollzieher schicken mit dem Hinweis, dass die Originalunterlagen über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle im Original nachgereicht werden.
Eine beglaubigte Abschrift der vollstreckbaren Ausfertigung anfertigen und zusammen mit einer Abschrift des vorab per beA gesendeten Zustellungsauftrags an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle übergeben.

Welcher Gerichtsvollzieher für den Ort zuständig ist, kann ich leider so nicht aus dem Verteilungsplan unseres Gerichts ersehen.

Re: Zustellung Ausfertigung Vergleich an Partei

Verfasst: 30.08.2022, 12:33
von Liesel
Mit der Zustellung kannst du jeden Gerichtsvollzieher beauftragen.

Re: Zustellung Ausfertigung Vergleich an Partei

Verfasst: 30.08.2022, 14:19
von trixie
Stimmt. :oops:

Mit geht es auch eher darum, wie die Zustellung in diesem Fall in Zeiten von beA erfolgen muss. Kann mir da niemand weiterhelfen ?????

Re: Zustellung Ausfertigung Vergleich an Partei

Verfasst: 31.08.2022, 15:15
von Liesel
Zustellungsauftrag mit beglaubigter Kopie vom Titel per beA an Gerichtsvollzieher und gleichzeitige Übersendung des Original-Titels per Post.

Re: Zustellung Ausfertigung Vergleich an Partei

Verfasst: 01.09.2022, 10:08
von icerose
Ein reiner Zustellungsauftrag kann noch immer per Post erteilt werden.

Re: Zustellung Ausfertigung Vergleich an Partei

Verfasst: 01.09.2022, 10:43
von trixie
Also hier bei uns hatte ich das Problem mit einem Zustellungsauftrag bereits bei einer Kündigung. Da wollte der Gerichtsvollzieher das auch unbedingt irgendwie per beA, da das ja jetzt angeblich so sein müsste.