EILT Vollstreckungsklausel moniert "dem Beklagtenvertreter" statt "den Beklagtenvertretern"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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worldi
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#1

29.08.2022, 09:45

Hilfe Festsetzungsantrag nach § 11 RVG, wir haben den Beklagten vertreten, der unsere Gebühren nicht zahlt, § 11 RVG Festsetzungsbeschluss ist ergangen

Ich habe einen PFÜB mit vor. ZV beantragt, nun moniert das Vollstreckungsgericht die Vollstreckungsklausel. Es steht in der Klausel "dem Beklagtenvertreter" statt "den Beklagtenvertretern", wir sind Recht Rechtsanwälte, RA A. Recht, RA B. Recht ....., im Rubrum steht Recht Rechtsanwälte .....im Vollstreckungstitel steht, der Beklagte hat an RA A REcht und RA B. Recht zu zahlen


Nun erlässt der REchtspfleger meinen PFÜB nicht, weil anscheinend die Klausel des Titels nur für einen Beklagtenvertreter erteilt wurde ("dem Beklagtenvertreter").
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