Kostenrechnung Gerichtsvollzieher für Zustellung eines PFÜB

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mistral

#1

25.08.2022, 22:36

Wir haben beim Vollstreckungsgericht einen PFÜB beantragt. Dieser wurde auch erlassen.
Da es 3 Drittschuldner gibt, haben wir den Antrag auf Erlass eines PFÜB in 6-facher Ausfertigung beim Vollstreckungsgericht eingereicht.

Bei der Zustellung des PFÜB an den Drittschuldner hat der Gerichtsvollzieher folgendes in Rechnung gestellt:
Dokumentenpauschale KV700 4,50 Euro.

Frage: Wofür sind diese 4,50 Euro?
Darf der Gerichtsvollzieher diese 4,50 Euro in Rechnung stellen?

Weil wir haben ja den Antrag auf den PFÜB in 6-facher Ausfertigung eingereicht, damit keine kostenpflichtigen Kopien von unserem Antrag gefertigt werden müssen.

Ist es rechtmäßig, dass der Gerichtsvollzieher hier 4,50 € in Rechnung gestellt hat?


Der Antrag auf Erlass eines PFÜB besteht aus 9 Seiten. Das klingt für mich so, dass der Gerichtsvollzieher den Antrag auf Erlass eines PFÜB kopiert hat und dafür 9 x 0,50 € = 4,50 € berechnet hat.
Ist das rechtmäßig?

Die komplette Rechnung vom GV sieht so aus:
Zustellung KV100 11 €
Dokumentenpauschale 4,50 €
Wegegeld 3,25 €
Auslagenpauschale 3,00 €
silvester
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Beruf: GVPB aD

#2

26.08.2022, 14:43

Der Antrag auf Erlass eines PfüB und der erlassenen PfüB sind zwei unterschiedlich Objekte.
Wenn der Gerichtsvollzieher nur eine Ausfertigung des erlassen PFÜB erhalten hat (und davon gehe ich aus), fällt eine Dokumentenpauschale wie erhoben an.
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