Festsetzung Zwangsvollstreckungskosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schnubbel
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#1

24.08.2022, 16:22

Hallo liebe Forenmitglieder,

habe folgenden Fall: Ein Gläubiger hat aus zwei verschiedenen Titeln aus zwei verschiedenen Verfahren gegen den gleichen Schuldner vor dem gleichen Gericht die Zwangsvollstreckung betrieben und möchte jetzt die Zwangsvollstreckungskosten festsetzen lassen. Kann er das in einem einzigen Verfahren machen oder muss er das getrennt nach den beiden Ursprungsverfahren tun? Habe leider hierzu nichts gefunden und wäre daher dankbar für jede Hilfe.

Liebe Grüße

Schnubbel
Pitt
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#2

24.08.2022, 16:45

Wenn in beiden Fällen dasselbe Vollstreckungsgericht zuständig war, dürfte das möglich sein (§ 788 Abs. 2 ZPO).
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