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Pfüb - Schuldner im Ausland - Drittschuldner deutsche Niederlassung

Verfasst: 18.08.2022, 09:01
von Snoops
Guten Morgen,

ich stehe auf dem Schlauch und habe mit ZV leider nicht regelmäßig zu tun, weshalb ich mich hier gerade schwer tue.

Ich soll einen Pfüb erstellen, Schuldner (eine Firma) sitzt im Ausland, hat aber eine Niederlassung in Deutschland. Ich habe schon herausgefunden, dass sich das Vollstreckungsgericht in diesem Fall nach dem Sitz des Drittschuldners richtet. Ich habe das alles im Pfüb eingetragen und weiß jetzt aber nicht, was ich im ankreuzen soll (A = (an Arbeitgeber), B = ....... usw). Muss ich G ankreuzen und da etwas Bestimmtes reinschreiben?

Ich hoffe, ihr haltet mich jetzt nicht für allzu vertrottelt. :oops:

Viele Grüße

Re: Pfüb - Schuldner im Ausland - Drittschuldner deutsche Niederlassung

Verfasst: 18.08.2022, 10:02
von GVZ-Schickerin
Also was genau willst denn pfänden?

Du sagst der Schuldner ist eine Firma. Eine Firma ist aber nirgends angestellt. Also würde ich sagen, dass Anspruch A = Arbeitgeber nicht in Frage kommt. Wenn das zu Pfändende nicht in den anderen Buchstaben, wieder zu finden ist, dann würde ich den Anspruch G nehmen und ausführlich erklären, was gepfändet werden soll. Bei einer Mietkaution z.B. mache ich das in der Regel auch so, da man Mietkaution ja nicht ankreuzen kann. Da schreibe ich dann immer genau rein wie hoch der zu pfändende Betrag beim Drittschuldner ist, also Kaution in Höhe von EUR 1.000,00 und genaue Bezeichnung der Wohnung, für welche die Kaution geleistet wurde und das Nebenkosten mit gepfändet werden sollen. Also all die wichtigen Hinweise, auf die es ankommt.

Ich hoffe ich konnte Dir mit meinem Kommentar helfen?

Re: Pfüb - Schuldner im Ausland - Drittschuldner deutsche Niederlassung

Verfasst: 09.11.2022, 10:50
von Lori79
Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem. Es soll eine Kontopfändung und evtl. eine Rente gepfändet werden. Bank und Rentenversicherungsanstalt sitzen in Deutschland.
Der Schuldner jedoch in Griechenland.
Wird ein einfacher PFÜB beim Vollstreckungsgericht beantragt?
Wie läuft die Zustellung an den Zustellung. GEht das so einfach?
WAs muss beachtet werden.
Ich danke Euch