PfÜB + Rechtsnachfolge in Zeiten des beA
Verfasst: 16.08.2022, 16:05
Ich habe hier einen PfÜB-Antrag, bei dem der Vollstreckungstitel umgeschrieben werden muss. Die Rechtsnachfolgeklausel wurde beantragt und zunächst einfache Kopien der HR-Auszüge beigefügt. Mit Rücksicht auf einen Beschluss des OLG Hamburg v. 16.12.2020, Az. 6 W 24/20, hatte ich gedacht, dass das auch dem AG Uelzen genügen würde. Die möchten aber nun HR-Auszüge in Form des § 727 ZPO. Ich habe also amtliche Ausdrucke beim Registergericht beantragt. Bei dem Vollstreckungstitel handelt es sich um einen VB und die Forderung beläuft sich auf ca. 1.100,00 €. Ich kann also nach § 829a ZPO von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch machen. Hierzu habe ich jetzt noch folgende Frage:
Kann ich den hoffentlich bald mit Rechtsnachfolgeklausel versehenen VB und die mir als PDF-Datei vorliegenden amtlichen Ausdrucke verwenden oder muss ich dafür Papierexemplare der HR-Auszüge mit Beglaubigungsstempel haben?
Kann ich den hoffentlich bald mit Rechtsnachfolgeklausel versehenen VB und die mir als PDF-Datei vorliegenden amtlichen Ausdrucke verwenden oder muss ich dafür Papierexemplare der HR-Auszüge mit Beglaubigungsstempel haben?