PfüB zugestellt (für Kontopfändung), aber Schuldnerin vor Beginn der ZV verstorben und Erben unbekannt
Verfasst: 11.08.2022, 22:00
Hallo zusammen,
ich habe für einen Gläubiger einen PfüB (auf der Grundlage eines VB) beantragt, hat auch alles geklappt, dem Antrag wurde Mitte Juli entsprochen, PfüB wurde der Bank (Drittschuldnerin) am 3. August zugestellt und heute trudelt bei mir die Drittschuldnererklärung von der Bank ein, in der steht, dass die Bank die Forderung als nicht berechtigt ansieht, weil die Schuldnerin vor Beginn der ZV verstorben ist....! Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt.
Das Problem ist, das die Dame keine Familie hatte und ich nicht weiß, wer der oder die Erben sind. Unser Mandant weiß es auch nicht. Die titulierte Forderung entstammt einer Geschäftsbeziehung.
Jemand eine Idee, gegen wen der Gläubiger, also unser Mandant, einen Auskunftsanspruch haben könnte, wer der Erbe ist / die Erben sind?
Muss ich dann die ganze ZV nochmal durchführen oder kann ich den Titel (VB) dann auf den/die Erben "umschreiben" lassen, sobald ich weiß, wer das ist?
und lG,
Sine
ich habe für einen Gläubiger einen PfüB (auf der Grundlage eines VB) beantragt, hat auch alles geklappt, dem Antrag wurde Mitte Juli entsprochen, PfüB wurde der Bank (Drittschuldnerin) am 3. August zugestellt und heute trudelt bei mir die Drittschuldnererklärung von der Bank ein, in der steht, dass die Bank die Forderung als nicht berechtigt ansieht, weil die Schuldnerin vor Beginn der ZV verstorben ist....! Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt.
Das Problem ist, das die Dame keine Familie hatte und ich nicht weiß, wer der oder die Erben sind. Unser Mandant weiß es auch nicht. Die titulierte Forderung entstammt einer Geschäftsbeziehung.
Jemand eine Idee, gegen wen der Gläubiger, also unser Mandant, einen Auskunftsanspruch haben könnte, wer der Erbe ist / die Erben sind?
Muss ich dann die ganze ZV nochmal durchführen oder kann ich den Titel (VB) dann auf den/die Erben "umschreiben" lassen, sobald ich weiß, wer das ist?
und lG,
Sine