Kein Geldeingang nach PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sine04
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#1

10.08.2022, 14:44

Ihr Lieben!

Ich habe einen PfÜB für einen Mandanten erwirkt (Premiere für mich, bin mächtig stolz :wink1 ).
Laut Begleitschreiben des Gerichts ist die Zustellung des PfÜBs an Schuldner und Drittschuldner (=Bank, da Kontopfändung), veranlasst worden.

Das war bereits Mitte Juli. Bis heute kann der Mandant keinen Geldeingang auf seinem Konto verzeichnen.

Müsste das nicht automatisch gehen? Oder muss ich jetzt noch etwas veranlassen? :kopfkratz

Kann ich ggf. einfach bei der Bank anrufen und nachfragen, wo der Hase im Pfeffer liegt?

Liebe Grüße! :thx
samsara
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#2

10.08.2022, 14:51

Was steht denn in der Drittschuldnererklärung?
Sine04
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#3

10.08.2022, 15:17

Ich habe bisher keine Drittschuldnererklärung erhalten. Allerdings habe ich sie allerdings auch nicht explizit beantragt. Leider gibt es keine Ausfüllhilfen für den Antrag für einen PfÜB und ich habe nirgendwo eine Option zum "ankreuzen" gefunden, wo ich eine Drittschuldnererklärung hätte beantragen können. Also wusste ich von dieser Möglichkeit nicht.

Oder kommt eine Drittschuldnererklärung automatisch? Muss ich nur länger warten?

Ich habe im Antrag allerdings angekreuzt, dass angeordnet wird, dass "der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben an den Gläubiger herauszugeben hat und dieser das Sparbuch unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen hat." Ich habe gelesen, dass man das ankreutzen soll. Wofür das allerdings gut ist, weiß ich nicht.
samsara
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#4

10.08.2022, 15:38

Was hast Du denn oben alles angekreuzt? Auch das hier:

"Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln
mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung – ZPO)".
Sine04
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#5

10.08.2022, 15:45

Ja, das habe ich oben rechts angekreuzt.

Sonst habe ich auf der ersten Seite nur die Anlagen angegeben.
samsara
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#6

10.08.2022, 15:50

Dann solltest Du mal die Bank anschreiben, darauf hinweisen, wann der Pfüb zugestellt wurde und dass Du noch keine Drittschuldnererklärung erhalten hast.
Sine04
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#7

10.08.2022, 16:01

Ok, danke Dir, das war eine große Hilfe!

Werde ich machen!
Monia
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#8

13.08.2022, 08:47

Wenn der Schuldner eine Privatperson ist, muss noch eine 4-wöchige Frist zur Auszahlung abgewartet werden, falls er sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln will. Die liefe ja dann vermutlich erst demnächst ab.
...
Kennt alle Akten auswendig
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#9

15.08.2022, 23:52

Monia hat geschrieben:
13.08.2022, 08:47
Wenn der Schuldner eine Privatperson ist, muss noch eine 4-wöchige Frist zur Auszahlung abgewartet werden, falls er sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln will.
Genau die Bank müsste in diesem Fall das einmonatige Zahlungsmoratorium aus §835 Abs. 3 ZPO beachten.
Sine04
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#10

19.08.2022, 12:51

Ok, danke. Es hat sich herausgestellt, dass die Schuldnerin noch vor Beginn der ZV verstorben ist.
Stand so in der Drittschuldnererklärung, die dann irgendwann ankam.

LG! :thx
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