Hallo zusammen,
dieses Thema wurde schon ein paar mal diskutiert, aber dennoch finde ich nicht die Antwort auf mein Anliegen.
Es wurde ein Vergleich geschlossen in der mündlichen Verhandlung und entsprechend protokolliert. Wir haben diesen nun per beA zugestellt erhalten (einfache Abschrift). Kann ich diese Abschrift mit "Beglaubigt Stempel" versehen und Unterschrift RA jetzt schon einmal an den Gegenanwalt zustellen? Vollstreckbare Ausfertigung haben wir bereits beantragt, warten aber noch darauf. Möchte mich nur noch mal vergewissern.
Zustellung von Anwalt zu Anwalt Vergleich
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Also wir stellten immer die vollstreckbare Ausfertigung von Anwalt zu Anwalt zu, mit Klausel, ansonsten musst du ja die vollstreckbare nochmals zustellen um die ZV einzuleiten, oder habe ich irgendwas verpasst?
- Soenny
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Ich halte mich an die Grundvoraussetzungen der ZV: Titel, Klausel, Zustellung.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Es ist nicht erforderlich dass eine vollstreckbare Ausfertigung zugestellt wird. Die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Titels reicht vollkommen.
Das Gericht stellt auch nur beglaubigte Abschriften zu und keine vollstreckbare Ausfertigung.
Nur in Fällen des §750 Abs. 2 ZPO muss auch die Klausel zugestellt werden.
Das Gericht stellt auch nur beglaubigte Abschriften zu und keine vollstreckbare Ausfertigung.
Nur in Fällen des §750 Abs. 2 ZPO muss auch die Klausel zugestellt werden.