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Zustellung von Anwalt zu Anwalt Vergleich

Verfasst: 10.08.2022, 10:38
von mia23
Hallo zusammen,

dieses Thema wurde schon ein paar mal diskutiert, aber dennoch finde ich nicht die Antwort auf mein Anliegen.

Es wurde ein Vergleich geschlossen in der mündlichen Verhandlung und entsprechend protokolliert. Wir haben diesen nun per beA zugestellt erhalten (einfache Abschrift). Kann ich diese Abschrift mit "Beglaubigt Stempel" versehen und Unterschrift RA jetzt schon einmal an den Gegenanwalt zustellen? Vollstreckbare Ausfertigung haben wir bereits beantragt, warten aber noch darauf. Möchte mich nur noch mal vergewissern. :thx

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt Vergleich

Verfasst: 10.08.2022, 12:03
von icerose
Ich würde erst mit der Klausel drauf zustellen.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt Vergleich

Verfasst: 10.08.2022, 14:34
von mia23
Habe mit der Anwältin gesprochen. Sie meinte, ich soll das jetzt schon machen. Eigentlich schließe ich mich ihr an, aber unsicher bin ich mir trotzdem.

Noch irgendjemand eine Meinung dazu?

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt Vergleich

Verfasst: 10.08.2022, 16:40
von Micky
Also wir stellten immer die vollstreckbare Ausfertigung von Anwalt zu Anwalt zu, mit Klausel, ansonsten musst du ja die vollstreckbare nochmals zustellen um die ZV einzuleiten, oder habe ich irgendwas verpasst?

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt Vergleich

Verfasst: 11.08.2022, 08:42
von Soenny
Ich halte mich an die Grundvoraussetzungen der ZV: Titel, Klausel, Zustellung.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt Vergleich

Verfasst: 12.08.2022, 08:05
von ...
Es ist nicht erforderlich dass eine vollstreckbare Ausfertigung zugestellt wird. Die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Titels reicht vollkommen.

Das Gericht stellt auch nur beglaubigte Abschriften zu und keine vollstreckbare Ausfertigung.

Nur in Fällen des §750 Abs. 2 ZPO muss auch die Klausel zugestellt werden.