Gebühr 3309 für Zustellung Titel?
Verfasst: 08.08.2022, 11:11
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Abrechnung in der ZV.
Wir haben ein notarielles Schuldanerkenntnis dem Schuldner über den GVZ zustellen lassen. Kann ich hierfür eine Gebühr 3309 abrechnen? (bin sehr unschlüssig, ich kann ja nicht nichts dafür abrechnen?)
Es folgten daraufhin zwei vorläufige Zahlungsverbote sowie ein PfÜB, sodass m.E. dann nochmal eine Gebühr 3309 für den PfÜB anfallen würde. Kann ich das so machen? Oder geht die Zustellung auch in der weiteren Maßnahme "auf", wie die vorläufigen Zahlungsverbote?
Vielen Dank
Grüße Moni
ich habe eine Frage zur Abrechnung in der ZV.
Wir haben ein notarielles Schuldanerkenntnis dem Schuldner über den GVZ zustellen lassen. Kann ich hierfür eine Gebühr 3309 abrechnen? (bin sehr unschlüssig, ich kann ja nicht nichts dafür abrechnen?)
Es folgten daraufhin zwei vorläufige Zahlungsverbote sowie ein PfÜB, sodass m.E. dann nochmal eine Gebühr 3309 für den PfÜB anfallen würde. Kann ich das so machen? Oder geht die Zustellung auch in der weiteren Maßnahme "auf", wie die vorläufigen Zahlungsverbote?
Vielen Dank
Grüße Moni