Gebühr 3309 für Zustellung Titel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Monia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 15.04.2019, 21:47
Beruf: RA-Fachangestellte (Wiedereinsteigerin)
Software: ReNoStar

#1

08.08.2022, 11:11

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Abrechnung in der ZV.

Wir haben ein notarielles Schuldanerkenntnis dem Schuldner über den GVZ zustellen lassen. Kann ich hierfür eine Gebühr 3309 abrechnen? (bin sehr unschlüssig, ich kann ja nicht nichts dafür abrechnen?)

Es folgten daraufhin zwei vorläufige Zahlungsverbote sowie ein PfÜB, sodass m.E. dann nochmal eine Gebühr 3309 für den PfÜB anfallen würde. Kann ich das so machen? Oder geht die Zustellung auch in der weiteren Maßnahme "auf", wie die vorläufigen Zahlungsverbote?

Vielen Dank :-)

Grüße Moni
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

08.08.2022, 11:17

Die Zustellung des Titels ist die Vorbereitung der ZV und löst keine eigene Gebühr aus. Es bleibt bei der 3309 für den Pfüb.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Monia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 15.04.2019, 21:47
Beruf: RA-Fachangestellte (Wiedereinsteigerin)
Software: ReNoStar

#3

08.08.2022, 12:24

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :-)
Antworten