Zinsen Unterhaltstitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MelanieHRA
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#1

05.08.2022, 11:43

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:

Wir haben einen Unterhaltstitel in dem steht "Der AG zahlt an die ASt ab 01.09.2020 Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich € ..., zahlbar jeweils monatlich im Voraus".

Bekommt die ASt dafür auch Zinsen, auch wenn es nicht im Titel steht?

Ich meine nicht. Mein RA meint schon, weil er ja monatlich seither in Verzug steht. Es ist aber im Titel nichts von Zinsen erwähnt. :-?

Danke schon im Voraus für eure Antworten. :thx
pitz
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#2

05.08.2022, 12:00

Es kommt wohl in Betracht, dass der AG kraft Gesetz in Verzug kommt (ohne dass es einer Mahnung o.ä. bedarf und ohne dass es bspw. im Urteil aufgeführt sein müsste), da hier "für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist" (§ 286 Abs. 2 N2. 1 BGB). Eine Geldschuld ist gem. Gesetz während des Verzugs zu verzinsen - unter Verbrauchern mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
MelanieHRA
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#3

05.08.2022, 12:10

ok, Danke.
Dann bekommt die ASt also Zinsen ab 01.09.2020 i.H.v. 5%-P üBZ oder?
pitz
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#4

05.08.2022, 12:23

Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, ja - das sollte Dir aber Dein RA bestätigen.
MelanieHRA
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#5

05.08.2022, 12:27

:thx
...
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#6

05.08.2022, 12:34

Unabhängig davon ob der Zinsanspruch besteht, kann er mangels Titulierung (zumindest derzeit) nicht vollstreckt werden.
Geiselmann
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#7

06.08.2022, 06:58

Es kann nur vollstreckt werden was tituliert ist.
Nur bisherige Vollstreckungskosten können ohne Titel vollstreckt werden, weil 788 das erlaubt.
Bei Zinsen gibt es eine solche Regelung nicht.
S. Geiselmann
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