Wir müssen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen einen Schuldner machen. Der Schuldner hat Konten bei 3 verschiedenen Banken. Also 3 Drittschuldner. Die haben wir alle in den Antrag auf den PFÜB geschrieben.
Wir haben auch schon durch den Gerichtsvollzieher eine Vorpfändung bei diesen 3 Drittschuldnern machen lassen.
Jetzt merken wir aber, dass die 1-monatige Vorpfändung zeitlich niemals ausreichen wird, bis der PFÜB bei allen 3 Drittschuldnern angekommen ist.
Wir sind der einzige Gläubiger des Schuldners, das heißt der Schuldner hat nur bei uns Schulden. Es gibt also keine anderen Gläubiger, die uns zuvor kommen könnten.
Frage:
Können wir, kurz bevor die 1-monatige Vorpfändung vorbei ist, durch den Gerichtsvollzieher gleich im Anschluss eine zweite Vorpfändung bewirken??
Das wäre wichtig, damit der Schuldner keine Zeit hat, seine Konten leerzuräumen.
Mehrere Vorpfändungen hintereinander? Mehrere vorläufige Zahlungsverbote?
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Damit ihr die Konten weitergehend gesperrt haltet, könnt ich durchaus ein 2. VZV, § 845 ZPO, durchführen.
Vielleicht ist es aber auch manchmal ratsam, so fabriziere ich das immer, bei dem Vollstreckungsgericht mal anzurufen und auf ein VZV-Verfahren hinzuweisen, so habe ich schon des Öfteren den PfÜB schneller in der Zustellung erhalten
Die Kosten hierfür -> § 788 ZPO. beachte bitte, jedes einzelne VZV sind besondere RVG Gebühren!
Gruß
Olli
Vielleicht ist es aber auch manchmal ratsam, so fabriziere ich das immer, bei dem Vollstreckungsgericht mal anzurufen und auf ein VZV-Verfahren hinzuweisen, so habe ich schon des Öfteren den PfÜB schneller in der Zustellung erhalten
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Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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- icerose
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Das solltest du sogar unbedingt tun. Falls die Pfändung nämlich nicht den gewünschten Erfolg bringt, werden die Zustellkosten für die Zahlungsverbote in der nächsten ZV-Maßnahme nicht als notwendige Kosten anerkannt und demzufolge nicht erstattet.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Danke.
Also ist es jedenfalls möglich, gleich im Anschluss an die 1-monatige Vorpfändung eine weitere Vorpfändung durch den Gerichtsvollzieher machen zu lassen. Dadurch haben wir dann eine Vorpfändung mit einer Dauer von 2 Monaten.
Sind die anderen hier auch der Meinung, dass das möglich ist??
Reicht es aus, wenn wir die zweite Vorpfändung 10 Tage vor Ablauf der ersten Vorpfädung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag geben?
Oder wann genau müssen wir die zweite Vorpfändung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag geben?
Also ist es jedenfalls möglich, gleich im Anschluss an die 1-monatige Vorpfändung eine weitere Vorpfändung durch den Gerichtsvollzieher machen zu lassen. Dadurch haben wir dann eine Vorpfändung mit einer Dauer von 2 Monaten.
Sind die anderen hier auch der Meinung, dass das möglich ist??
Reicht es aus, wenn wir die zweite Vorpfändung 10 Tage vor Ablauf der ersten Vorpfädung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag geben?
Oder wann genau müssen wir die zweite Vorpfändung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag geben?
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10 Tage sollten genügen. So mache ich es auch immer - wenn ich mal Vorpfändungen mache.
Genau. Da steht dann eben 2. vorläufiges Zahlungsverbot drüber. Ja, das ist möglich. Manchmal sogar 3 Monate, wenn der Pfüb nicht schnell genug kommt. Hatte ich schon - und keine Sorgen damit.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Du kannst soviele VZV hintereinander ausbringen wie Du magst, allerdings sind die weiteren VZV nicht rangwahrend. Sollte also doch jemand dazwischen grätschen, steht ihr hintendran. Allenfalls die Erstattungsverfähigkeit der Zustellungskosten mag bei mehreren VZV im Raum stehen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"