Mehrere Vorpfändungen hintereinander? Mehrere vorläufige Zahlungsverbote?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mistral

#1

02.08.2022, 20:48

Wir müssen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen einen Schuldner machen. Der Schuldner hat Konten bei 3 verschiedenen Banken. Also 3 Drittschuldner. Die haben wir alle in den Antrag auf den PFÜB geschrieben.
Wir haben auch schon durch den Gerichtsvollzieher eine Vorpfändung bei diesen 3 Drittschuldnern machen lassen.
Jetzt merken wir aber, dass die 1-monatige Vorpfändung zeitlich niemals ausreichen wird, bis der PFÜB bei allen 3 Drittschuldnern angekommen ist.
Wir sind der einzige Gläubiger des Schuldners, das heißt der Schuldner hat nur bei uns Schulden. Es gibt also keine anderen Gläubiger, die uns zuvor kommen könnten.

Frage:
Können wir, kurz bevor die 1-monatige Vorpfändung vorbei ist, durch den Gerichtsvollzieher gleich im Anschluss eine zweite Vorpfändung bewirken??
Das wäre wichtig, damit der Schuldner keine Zeit hat, seine Konten leerzuräumen.
Oliverreinhardt2
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#2

03.08.2022, 08:27

Damit ihr die Konten weitergehend gesperrt haltet, könnt ich durchaus ein 2. VZV, § 845 ZPO, durchführen.

Vielleicht ist es aber auch manchmal ratsam, so fabriziere ich das immer, bei dem Vollstreckungsgericht mal anzurufen und auf ein VZV-Verfahren hinzuweisen, so habe ich schon des Öfteren den PfÜB schneller in der Zustellung erhalten ;-)
Die Kosten hierfür -> § 788 ZPO. beachte bitte, jedes einzelne VZV sind besondere RVG Gebühren!


Gruß
Olli
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#3

03.08.2022, 09:42

Das solltest du sogar unbedingt tun. Falls die Pfändung nämlich nicht den gewünschten Erfolg bringt, werden die Zustellkosten für die Zahlungsverbote in der nächsten ZV-Maßnahme nicht als notwendige Kosten anerkannt und demzufolge nicht erstattet.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
mistral

#4

03.08.2022, 11:55

Danke.

Also ist es jedenfalls möglich, gleich im Anschluss an die 1-monatige Vorpfändung eine weitere Vorpfändung durch den Gerichtsvollzieher machen zu lassen. Dadurch haben wir dann eine Vorpfändung mit einer Dauer von 2 Monaten.
Sind die anderen hier auch der Meinung, dass das möglich ist??

Reicht es aus, wenn wir die zweite Vorpfändung 10 Tage vor Ablauf der ersten Vorpfädung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag geben?
Oder wann genau müssen wir die zweite Vorpfändung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag geben?
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#5

03.08.2022, 12:56

mistral hat geschrieben:
03.08.2022, 11:55
Reicht es aus, wenn wir die zweite Vorpfändung 10 Tage vor Ablauf der ersten Vorpfädung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag geben?
10 Tage sollten genügen. So mache ich es auch immer - wenn ich mal Vorpfändungen mache.
mistral hat geschrieben:
03.08.2022, 11:55
Dadurch haben wir dann eine Vorpfändung mit einer Dauer von 2 Monaten
Genau. Da steht dann eben 2. vorläufiges Zahlungsverbot drüber. Ja, das ist möglich. Manchmal sogar 3 Monate, wenn der Pfüb nicht schnell genug kommt. Hatte ich schon - und keine Sorgen damit.
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#6

03.08.2022, 15:01

Du kannst soviele VZV hintereinander ausbringen wie Du magst, allerdings sind die weiteren VZV nicht rangwahrend. Sollte also doch jemand dazwischen grätschen, steht ihr hintendran. Allenfalls die Erstattungsverfähigkeit der Zustellungskosten mag bei mehreren VZV im Raum stehen.
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