Seite 1 von 1

Vollstreckungsbescheid unter 5.000 EUR per beA

Verfasst: 02.08.2022, 12:51
von spatzn
Hallo,

habe meinen 1. VB unter 5.000 EUR per beA per Pfüb zu beantragen.

2 Fragen:

1. Entsprechend meiner Info darf der in DIN A 3 vorliegende Pfüb nur als DIN A 4 per pdf. beigefügt werden. Habe ihn als entsprechend verkleinert. Ist das richtig? Beifügen brache ich ihn dann ja nicht mehr... Muss noch eine Versicherung des Anwalts oder irgendwelche Stempel, dass es sich um den Originaltitel handelt, beigefügt werden?

2. Wie zahle ich den Pfüb? Kommt da dann ne Rechnung? Das Formular ist ja noch veraltet mit Verrechnungsscheck...

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Re: Vollstreckungsbescheid unter 5.000 EUR per beA

Verfasst: 02.08.2022, 14:12
von icerose
spatzn hat geschrieben:
02.08.2022, 12:51
der in DIN A 3 vorliegende Pfüb
Ich bin sicher, du meinst den VB. Und ja, du musst versichern, dass dir die vollstreckbare Ausfertigung (oder besser die Ausfertigung für den Antragsteller) vorliegt.
spatzn hat geschrieben:
02.08.2022, 12:51
2. Wie zahle ich den Pfüb? Kommt da dann ne Rechnung? Das Formular ist ja noch veraltet mit Verrechnungsscheck...
Keine Ahnung, mit welchen veralteten Formularen du arbeitest. Bei mir stellt sich so eine Frage gar nicht. Es kommt eine Kostenanforderung vom Gericht.

Re: Vollstreckungsbescheid unter 5.000 EUR per beA

Verfasst: 03.08.2022, 10:35
von spatzn
Hallo,

das hilft mir leider gar nicht.

Habe jetzt aber alles schon per beA versandt. Mal sehen, was passiert.

VG, spatzn

Re: Vollstreckungsbescheid unter 5.000 EUR per beA

Verfasst: 10.08.2022, 15:35
von Sine04
Wenn du per beA versendest, muss dein Anwalt den Antrag mit einer elektronischen Signatur versehen.
Mein Anwalt hat dann noch auf der letzten Seite des Antrags im Freifeld eingetragen, dass er anwaltlich versichert, dass ihm der Vollstreckungstitel im Original vorliegt.

ZUr bezahlung kannst du im Vorfeld online eine elektronische Kostenmarke kaufen und die Quittung darüber dem Antrag auf Erlass des PfÜBs als Anlage (Nachweis) beifügen. So habe ich es gemacht und es wurde akzeptiert.
Nimm' zur Bezahlung eine Kreditkarte, dann gilt die Zahlung als sofort bewirkt.

https://justiz.de/kostenmarke/index.php
https://www.justiz.nrw.de/JM/doorpage_o ... /index.php

LG