Vollstreckung Widerrufsvergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RajaMaja
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#1

01.08.2022, 10:18

Hallöchen zusammen,

ich glaube ich stehe mal wieder auf dem Schlauch:

Erstes Problem:

Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Widerrufsvergleichs. Dieser ist bereits von A zu A zugestellt worden im letzten Jahr. Kann ich hieraus problemlos vollstrecken (Titel, Klausel, Zustellung erfolgt) oder benötige ich noch irgendeine Bescheinigung, dass nicht widerrufen worden ist?

Zweites Problem:

Der Vergleich (Zahlung von 50.000 €) ist unter der Bedingung geknüpft, dass 10.0000 € fällig werden 8 Wochen vor Auszug und die restlichen 40.000,00 € bei Übergabe.

Stellt dies ebenfalls ein Problem dar? Benötige ich hierfür eine Bestätigung ?

Liebe Grüße
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icerose
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#2

01.08.2022, 12:03

zu 1. Du kannst ohne weiteres vollstrecken.
Zu 2. Ja, du wirst die jeweiligen Fälligkeiten nachweisen müssen. Heißt, du brauchst zumindest das Übergabeprotokoll. Von dem Datum kann ja gerechnet werden.
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#3

01.08.2022, 12:30

Sowohl die Frage eines Widerrufs als auch der Fälligkeit sind vorliegend im Klauselerteilungsverfahren zu prüfen.

Da die Vollstreckungsklausel vorliegt kann ohne weiteres vollstreckt werden.
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