Forderungsaufstellung nach § 367 BGB
Verfasst: 26.07.2022, 09:49
Hallo zusammen
wir haben dem GVZ einen Haftbefehl zur weiteren Veranlassung zukommen lassen + Forderungsaufstellung.
Nun kam folgende Antwort:
wir haben dem GVZ einen Haftbefehl zur weiteren Veranlassung zukommen lassen + Forderungsaufstellung.
Nun kam folgende Antwort:
Ich verstehe nicht, wie detailiert unsere Forderungsaufstellung noch sein soll, ich mache mal hier einen Screenshot wie sie aussieht : Versteht ihr, was gemeint ist?in oben genannter Sache wird um Übersendung einer spezifizierten Forderungsaufstellung gemäß § 367 BGB
unter Berücksichtigung von Kosten, errechneter Zinsen und geleisteten Zahlungen innerhalb von 2 Wochen
gebeten.