PfÜB und VZV in Zeiten von beA
Verfasst: 20.07.2022, 14:32
Hallo,
ich sitze hier gerade an meinem ersten PfÜB in Zeiten von beA und da ich schon vorher nur eine überschaubare Erfahrung mit PfÜBs hatte brauche ich mal Eure Hilfe.
1. Der PfÜB selbst:
Wie gehabt ausgefüllt, Namen des Rechtsanwalts ins Unterschriftenfeld eingetragen und jetzt geht das ganze vom RA signiert per beA an das Gericht. Wenn die Titel wollen (ab 5000€) melden die sich.
2. Vorläufiges Zahlungsverbot:
RA Micro hat mir zwei Zahlungsverbote auf die Namen der beiden Drittschuldner erstellt, keines auf den Namen des Schuldners. Ist das richtig so?
Ich würde jetzt ein Anschreiben an die GVZ-Verteilerstelle fertig machen und die beiden Schreiben sowie den PfÜB-Antrag beifügen (aus den automatisch erstellten Schreiben geht nicht hervor wie hoch die Forderung ist). Wäre das richtig?
Wie würde man es handhaben wenn man das direkt dem Lieblings-GVZ schicken will? Hat der auch ein beA-Postfach?
ich sitze hier gerade an meinem ersten PfÜB in Zeiten von beA und da ich schon vorher nur eine überschaubare Erfahrung mit PfÜBs hatte brauche ich mal Eure Hilfe.
1. Der PfÜB selbst:
Wie gehabt ausgefüllt, Namen des Rechtsanwalts ins Unterschriftenfeld eingetragen und jetzt geht das ganze vom RA signiert per beA an das Gericht. Wenn die Titel wollen (ab 5000€) melden die sich.
2. Vorläufiges Zahlungsverbot:
RA Micro hat mir zwei Zahlungsverbote auf die Namen der beiden Drittschuldner erstellt, keines auf den Namen des Schuldners. Ist das richtig so?
Ich würde jetzt ein Anschreiben an die GVZ-Verteilerstelle fertig machen und die beiden Schreiben sowie den PfÜB-Antrag beifügen (aus den automatisch erstellten Schreiben geht nicht hervor wie hoch die Forderung ist). Wäre das richtig?
Wie würde man es handhaben wenn man das direkt dem Lieblings-GVZ schicken will? Hat der auch ein beA-Postfach?