Zwangsvollstreckung bei überschuldeten Schuldner und mehreren Gläubigern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kathkath
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#1

19.07.2022, 19:12

Hallo Ihr Lieben,

ich bin neu auf diesem Forum und seit diesem Jahr stolze Besitzerin des Fachangestelltenbriefes. Leider kam, wie bei vielen wahrscheinlich auch, dass Thema der Zwangsvollstreckung viel zu kurz, weshalb ich nun Eure Hilfe aufsuche. Folgendes Problem:

Unser Mandat hat eine Forderung über 10.000 € gegenüber dem Schuldner, welche gerichtlich tituliert wurde. Die Vermögensauskunft des Schuldners sieht düster aus:

- der Schuldner gibt an, keinerlei Wertsachen zu besitzen. Nicht mal ein Auto

- sein Gehalt liegt knapp über der Pfändungsgrenze (ca. 1.300 € netto), ist jedoch verheiratet und gibt an, dass sich sein Arbeitgeber in der Insolvenz befindet (im HR nichts angegeben).

- seine beiden Lebensversicherungen wurden bereits gepfändet.

- die Rentenanwartschaften wurden von der Staatsanwaltschaft gepfändet.

- die drei Konten wurden ebenfalls bereits gepfändet (Finanzamt und StA)

- er hat drei Gesellschaften, die sich alle seit letztem Jahr in der Inso befinden.

- die Immobilie, die ihm zu Hälfte gehört, wurde mit hohen Summen belastet

- nach der Vermögensauskunft (schon 1 Jahr alt) her, hat er Ansprüche aus einem Mietvertrag. Die Summe wurde pauschal mit 2.000 € angegeben und alles zusammengerechnet. Eine Forderung aus Mietkaution wurde ebenfalls angegeben.

- der Schuldner hat zwei (nirgends eingetragene) Sicherheiten übereignet. Ob ich die Sicherheiten vollstrecken kann, das weiß ich leider nicht

- auch hat der Schuldner Forderungen aus Darlehnsverträgen, die seit Jahren nicht bezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft hat einen der beiden Forderungen gepfändet. Ich habe hier Zweifel, ob die Pfändung erfolgsversprechend ist, da bereits einer der beiden Darlehnsnehmer Privatinsolvenz angemeldet hat.

Hat jemand eine Idee, wie man in diesem Fall vorgehen kann? Mich würden Eure Gedankengänge sehr interessieren :lol:

Vielen Dank im voraus! :oops:

LG Kathi
Feldhamster
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#2

20.07.2022, 18:35

Du kannst dich natürlich an die gepfändeten Sachen dranhängen und ebenfalls pfänden. Oder bezüglich der Immobilie eine Sicherungshypothek ins Auge fassen. Gleichzeitig aber bitte immer beachten, dass euer Mandant für alle ZV-Kosten aufkommen muss und die Erfolgsaussichten für die ZV sehr gering sind.
Geiselmann
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#3

20.07.2022, 18:53

Hinsichtlich der Immobilie könnte man den Aufhebungsanspruch pfänden und an eine Teilungsversteigerung der gesamten Immobilie denken.
Vorab die Belastungen in Relation zum gesamten Verkehrswert setzen!

S. Geiselmann
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