Vermögenauskunft richtig nutzen/bearbeiten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Monalina91
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#1

18.07.2022, 11:37

Hallo in die Runde,

für eine Schuldnerin ist uns nun die Vermögensauskunft zugegangen und da ich kein Profi bin, benötige ich Unterstützung, um die Angaben in der VA sinnvoll zu verwerten. Als nächsten würde ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Die Schuldnerin erzielt ein gutes Nettoeinkommen, hat einen Pkw und erhält Kindergeld. Beim Konto handelt es sich allerdings um ein P-Konto. Was also wäre hier zutun? Ich bin Anfängerin und habe leider keine Kollegin/Kollegen vor Ort, um mich zu beraten.

Vielen Dank und liebe Grüße

Monalina
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#2

18.07.2022, 12:04

Monalina91 hat geschrieben:
18.07.2022, 11:37
Nettoeinkommen
ich würde es mit einer Lohnpfändung versuchen. Und wenn schon ein Pfüb, dann auch gleich noch das Konto mitnehmen. Und ggf. Erstattungsansprüche beim Finanzamt mitpfänden.
Den Pkw dürfte die Schuldnerin wohl brauchen - es sei denn, es ist eine Luxuskarosse, dann wäre eine Austauschpfändung denkbar.
Das Kindergeld ist meines Wissens nach unantastbar - es steht dem Kind zu.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Monalina91
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#3

18.07.2022, 12:39

Vielen Dank für die prompte Antwort! Also trage ich im Antragsformular unter "Drittschuldner" den Arbeitgeber und die Bank ein, kreuze "A", "C" und "D" an. Bei A sollte man ein Kalenderjahr angeben, jeweils das laufende und beim Finanzamt das vergangene Kalenderjahr wg. ESt., also 2021, richtig? Der bei der Schuldnerin lebende Sohn, Jahrgang 2001, erzielt ein geringes Einkommen von etwa 420 EUR; kann man das irgendwie verwerten?
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#4

19.07.2022, 13:45

Monalina91 hat geschrieben:
18.07.2022, 12:39
Bei A sollte man ein Kalenderjahr angeben
Hab grad das Formular nicht vor der Nase, aber das laufende Jahr wird da nicht eingetragen. Darunter (oder daneben) müsste stehen, dass die Pfändung für das angegebene Jahr und folgende gilt.
Monalina91 hat geschrieben:
18.07.2022, 12:39
Der bei der Schuldnerin lebende Sohn, Jahrgang 2001
Im Moment bleibt der - volljährige - Sohn außer Betracht. Das wird erst interessant, wenn die Schuldnerin wegen der Lohnpfändung die Unterhaltspflicht geltend machen will. ;)
Monalina91 hat geschrieben:
18.07.2022, 12:39
Also trage ich im Antragsformular unter "Drittschuldner" den Arbeitgeber und die Bank ein, kreuze "A", "C" und "D" an.
Ja, und das zuständige Finanzamt wird als Drittschuldner mit aufgeführt.

Ganz zum Schluss nicht vergessen, dass sich der Wert für eure Kosten verdreifacht. ;)
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Tan87
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#5

14.03.2023, 15:28

Hallo zusammen,

ich muss - zum ersten Mal - eine Austauschpfändung beantragen :kopfkratz . Ich habe im Internet gelesen, dass das Vollstreckungsgericht eine Austauschpfändung gestatten muss !? Jetzt frage ich mich, ob ich zuerst solch einen Antrag stellen muss oder ob ich einfach den GVZ beauftragen kann. Ich nutze auf der Arbeit RA-Micro. Läuft es dann über das ZV-Formular und ich füge unter Punkt "O" den Antrag ein?

Vielen lieben Dank für die Hilfe! :thx
Oliverreinhardt2
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#6

14.03.2023, 15:52

Tan87 hat geschrieben:
14.03.2023, 15:28
Hallo zusammen,

ich muss - zum ersten Mal - eine Austauschpfändung beantragen :kopfkratz . Ich habe im Internet gelesen, dass das Vollstreckungsgericht eine Austauschpfändung gestatten muss !? Jetzt frage ich mich, ob ich zuerst solch einen Antrag stellen muss oder ob ich einfach den GVZ beauftragen kann. Ich nutze auf der Arbeit RA-Micro. Läuft es dann über das ZV-Formular und ich füge unter Punkt "O" den Antrag ein?

Vielen lieben Dank für die Hilfe! :thx
Hallo,

Antrag Austauschpfändung,

oder:

Hier lesen.

Das ZV-Formular ist nicht zwingend zu benutzen (kein Formularzwang).
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Tan87
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#7

14.03.2023, 16:06

Vielen lieben Dank, dann lese ich mich da einmal ein.
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