Pfändung mit Sicherheitshinterlegung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Baffy-JL
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#1

08.07.2022, 12:47

Hallo,

ich habe ein kleines ZV-Problem und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir haben ein Urteil erwirkt, welches gegen Zahlung einer Sicherheit vollstreckbar ist.

Der Mandant war etwas vorschnell und hat Sicherheit - allerdings nicht in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, sondern in Höhe von 110 % des Urteilsbetrages hinterlegt.

Es soll eine Pfändung ins Konto (und nach Wunsch des Mandanten keine Sicherungsvollstreckung) erfolgen.

Für die Pfändung aus dem Urteil muss die Hinterlegung der Sicherheit je nachgewiesen sein - also benötige ich eine Zustellbescheinigung.

Wenn ich die Quittung allerdings jetzt zustellen lasse, dann ist die Gegenseite doch vorgewarnt und kann eventuell vorhandenes Guthaben von dem Konto abheben.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dürfen erst nach erfolgter Zustellung der Quittung erfolgen, also kann ich auch nicht vorher ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen?

Wie würdet denn Ihr vorgehen und kann ich die Zustellung von Anwalt zu Anwalt mit einem Empfangsbekenntnis veranlassen?

Außerdem kann ich dann tatsächlich - weil der Mandant nur 110 % des Urteilsbetrages - hinterlegt hat, die Pfändung nur wegen der Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten beantragen, oder?

Ich danke Euch sehr!

Viele Grüße
Geiselmann
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#2

10.07.2022, 22:14

Eine Vorpfändung ist ohne Sicherheitsleistung möglich.
Für die Teilsicherheit gilt 752 ZPO.

S. Geiselmann
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