Zwangsgeldbeschluss vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mia23
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#1

06.07.2022, 11:01

Hallo zusammen,

wieder einmal hätte ich eine Frage.

Ich soll einen Zwangsgeldbeschluss vollstrecken. Soweit alles in die Wege geleitet. Haben vom Gericht jetzt eine Monierung erhalten. Es ist so, dass der Titel auf zwei Schuldner lautet, wir aber erst einmal aus taktischen Gründen nur gegen einen vollstrecken wollen. Das Gericht moniert Folgendes:

" Im Titel sind zwei Schuldner aufgeführt, in Ihrem Antrag allerdings nur die Schuldnerin zu 1). Sie werden dementsprechend um Erläuterung gebeten, weshalb die komplette Summe geltend gemacht wird, da eine Gesamtschuldnerschaft nicht ausgesprochen wurde." Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich hier vorgehen soll. Kann mir hier jemand helfen?

Danke schon mal.
pitz
...wegen der Kekse hier
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#2

06.07.2022, 11:31

Ohne den Titel zu kennen: wenn nicht beide Schuldner für den vollen Betrag haften (weil offensichtlich keine Gesamtschuldnerschaft), kannst Du natürlich jeweils nur die Beträge vollstrecken die jeder der Schuldner jeweils einzeln schuldet. Gem. des Textes der Monierung habt ihr ja offensichtlich versucht, den Gesamtbetrag von einem der Schuldner zu vollstrecken (und nicht nur dessen Anteil).
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