Hilfe zum PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MaikeWi2000
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Beiträge: 3
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#1

05.07.2022, 09:17

Guten Morgen zusammen!

Ich habe mich heute Morgen im Forum angemeldet, da ich ein paar Problemchen habe zum Thema PfÜB.
Ich bin die erste Auszubildene bei meiner Kanzlei und im Moment haben wir leider keine Person die als Fachangestellte/Fachwirt mir in bestimmten Sachen unter die Arme greifen kann. Ist gerade etwas blöd.

Wir haben leider ein paar PfÜBs die erstellt werden müssen und meine Chefs haben da leider genauso wenig Ahnung wie ich.
Zwei hatte ich schon erstellt, welche auch gewirkt hatten, aber beim jetzt Dritten haben wir die zweite Monierung nun bekommen.
Die erste Monierung waren doofe Fehler, die sind auch alle korrigiert wurden ohne Probleme.

Das sind jetzt wahrscheinlich sehr offensichtlich zu beantwortende Fragen, aber ich will nur sicher gehen dass nicht noch eine dritte Monierung kommt..

1. Sie hatten bemängelt, dass die Versicherung fehlt, welche zusagt, dass der originale Vollstreckungstitel uns vorliegt (§ 829a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZPO). Das habe ich jetzt direkt zum angegebenen Vollstreckungstitel hinzugeschrieben, also Seite 2 ganz unten. Ist das der richtige Platz dafür oder muss ich das woanders im PfÜB erwähnen?

2. Bei den Zinsen auf Seite 3 war ich mir auch bisschen unsicher, da wurde zwar nicht gemeckert, aber ich frage trotzdem lieber nach. Ich habe die Zinsen zur Hauptforderung, welche von unserer Kanzleisoftware automatisch für den aktuellen Tag berechnet werden, in die linke Zeile geschrieben (Spalte 4) und dann angekreuzt nebst Zinsen in Höhe von ... seit dem 05.07 oder 06.07? Also pack ich da den heutigen Tag rein oder den morgigen?
Das gleiche bei den Zinsen zu den Mahn-/Vollstreckungsbescheiden. Muss ich da die Zinsen angeben wie auf dem Bescheid`(Vollstreckungsbescheid) angegeben sind oder kann ich da die Zinsen benutzen wie in unserer Forderungsaufstellung, welche halt wieder für den aktuellen Tag berechnet werden?

3. Dann noch eine Frage zu den Anwaltskosten. Ich hatte dummerweise die Umsatzsteuer mit drauf gerechnet, aber wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt. Jetzt wollte das Gericht natürlich zur Vorsteuerabzugsberechtigung Informationen. Ich habe die Umsatzsteuer auf Seite 9 nun abgezogen und oben in dem leeren Feld (auch Seite 9) hingeschrieben, dass wir Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Diese Anwaltskosten wurden auf unserer Forderungsaufstellung ebenfalls automatisch von unserer Software berechnet, kann ich die bei dem Feld wo man "gemäß Anlagen" geltend machen (Seite 3 über Summe II), oder werden die automatisch verrechnet?

4. Zum Schluss wollte ich kurz wissen ob ich bei der Pfändung von Gesellschaftsanteilen Anspruch G ankreuze und dann einfach nur die Anschrift vom Betrieb angebe oder noch mehr dazu angeben muss?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für jegliche Antworten :)

Liebe Grüße

Maike
mysterywomanx
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#2

29.07.2022, 14:40

Hey,
ich hoffe, es hilft dir eventuell zukünftig weiter.

Ich würde mich nicht als PfÜB-Profi bezeichnen, aber ich habe hier und da auch schon "komplizierte PfÜB's" gestellt.

Punkt 1.
Ich höre das zum ersten Mal, dass man eine Versicherung abgegeben muss - bzw. wo man das im Formular machen soll :kopfkratz
Ich habe mir das Formular gerade aufgerufen und alle Seiten durchgesehen.
Auf Seite 1 (rechts) gibst man schon an, dass man den Schuldtitel überreicht (kreuz setzen) und auf Seite 2 unten bezeichnet man den Titel genau. Ich gehe davon aus, dass man es dort hinschreiben kann.
Ansonsten gibt es auf Seite acht ein Feld "sonstige Anordnungen" - dann kannst du das da einfach reinschreiben. Wenn die soetwas fordern - dann sollen die auch ein Feld dazu machen. Prüfe , ob du auf Seite 1 das entsprechende Kreuz gemacht hast.

Punkt 2
Im Regelfall rechnen mE die Zinsen die Gerichte separat aus.

Ich trage deshalb in Zeile 4 (meinst du das mit Spalte?) den Hauptforderungsbetrag rein (sollte zum HF-Betrag Zinsen kommen) - dann das Kreuz bei der Zinshöhe .... über dem jeweiligen Basiszinssatz aus [Betrag der HF] ... und Zinsen seit .... --> hier kommt das Datum rein ab wann Zinsen auf die HF gefordert werden können. Im VB steht das unter Gesamtforderung beim Sternchen - z. B. ab dem ..... Zinsen in Höhe von .... auf den HF-Betrag (so oder so ähnlich). In KFB's steht das immer drin ab wann Zinsen gefordert werden können.

Zinsen die im VB schon "tituliert" sind trage ich immer bei "festgesetzte Kosten" ein. Falsch ist es auf jeden Fall nicht, weil die sind festgesetzt. Und festgesetzte Zinsen sind bis zum Tag des VB's im Regefall errechnte, so dass es auf Zinsen keine weiteren Zinsen gibt. Die werden ja dann ab dem Tag hinzurechnet, was das Gericht festlegt.

Punkt 3
Macht ihr den PfÜB in eigener Sache? Also macht ihr eigene KOsten geltend? Dann kannst du keine Anwaltskostenrechnung beifügen.

Machst du das für einen Mandanten - musst du prüfen, ob die Mandantschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist. Gesellschaften sind dies im Regelfall - hier wird also keine Umsatzsteuer berechnet - die forderst du dann mit eurer regulären Kostennote vom Mandanten. Ist der Mandant eine Privatperson, dann ist dieser nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die fürhst du dann mit.

Die Anwaltskosten, die durch den Auftrag entstehen brauchst du bei der Forderungsaufstellung nicht beifügen - die Kostennote entsteht erst mit Auftrag und nicht schon "vorher" (hoffe sinnig erklärt) ;)

Punkt 4
Bei Pfändung Geschäftsanteile zunächst auf Seite 3 unter der FoKo gibst du die Gesellschaft an - vollständig mit Anschrift und HRB - Nummer + Gericht.
Solltest du Banken kennen, würde ich die danach aufführen.

Auf Seite 6 (Anspruch G) schreibst du dann (so habe ich das letztens gemacht - :-) )
die angeblichen Geschäftsanteile des Schuldners an der Drittschuldnerin "xxx GmbH/UG etc" sowie die dem Schuldner gegen die Drittschuldnerin "XXX Firma" zugehörigen Forderungen auf Auszahlung des fälligen Gewinnanteils und der fortlaufenden Geschäftsanteile.

Da die Pfändung von Geschäftsanteilen auch mein erstes Mal war - hatte ich hierzu recherchiert und eine gute Anwaltsseite gefunden, wo dass idiotensicher erklärt war (also hervorragend für mich) :vogel

Ich selbst hatte noch Banken aufgeführt zur Pfändung ... PfÜB's mit mehreren Drittschuldnern werden nach und nach zugestellt.
Also zuerst wird der erste Drittschuldner genommen - ZUstellung - warten auf Zustellungsnachweis etc.
Dann wird erst beim nächsten Drittschuldner zugestellt. Das kann bei mehreren etwas dauern.

Da ich in meiner Sache schon bei der Gesellschaft VZV's beantragt habe - habe ich im Pfüb auf Seite 8 bei sonstige Anforderungen vorsorglich den Antrag gestellt, dass zunächst bei der Gesellschaft zugestellt werden soll.


Noch ein Hinweis
Du kannst bei Geschäftsanteilen auch ein VZV versenden :-)

In der Vollstreckung bin ich schon ein kleines Aas geworden ^_^

Puuuuuuuuuuuuhhhhhhhhhhh
Ich hoffe das war irgendwie alles verständlich.
Ich habe auch lange gebraucht, um die "blöden Vollstreckungsaufträge und Pfüb's zu verstehen", da auch ich in einer Kanzlei bin, wo sonst keiner Ahnung hat 8)

Ansonsten auch mal die Rechtspfleger anrufen. Oft sind diese nett :P
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paralegal6
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#3

29.07.2022, 21:05

Punkt 1: Die Versicherung muss sein wenn du den Titel über beA versendest, VB < 5.000€ und dass der Gegner keine Zahlung geleistet hat
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MaikeWi2000
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#4

02.08.2022, 11:38

mysterywomanx hat geschrieben:
29.07.2022, 14:40
Hey,
ich hoffe, es hilft dir eventuell zukünftig weiter.

Ich würde mich nicht als PfÜB-Profi bezeichnen, aber ich habe hier und da auch schon "komplizierte PfÜB's" gestellt.

Punkt 1.
Ich höre das zum ersten Mal, dass man eine Versicherung abgegeben muss - bzw. wo man das im Formular machen soll :kopfkratz
Ich habe mir das Formular gerade aufgerufen und alle Seiten durchgesehen.
Auf Seite 1 (rechts) gibst man schon an, dass man den Schuldtitel überreicht (kreuz setzen) und auf Seite 2 unten bezeichnet man den Titel genau. Ich gehe davon aus, dass man es dort hinschreiben kann.
Ansonsten gibt es auf Seite acht ein Feld "sonstige Anordnungen" - dann kannst du das da einfach reinschreiben. Wenn die soetwas fordern - dann sollen die auch ein Feld dazu machen. Prüfe , ob du auf Seite 1 das entsprechende Kreuz gemacht hast.

Punkt 2
Im Regelfall rechnen mE die Zinsen die Gerichte separat aus.

Ich trage deshalb in Zeile 4 (meinst du das mit Spalte?) den Hauptforderungsbetrag rein (sollte zum HF-Betrag Zinsen kommen) - dann das Kreuz bei der Zinshöhe .... über dem jeweiligen Basiszinssatz aus [Betrag der HF] ... und Zinsen seit .... --> hier kommt das Datum rein ab wann Zinsen auf die HF gefordert werden können. Im VB steht das unter Gesamtforderung beim Sternchen - z. B. ab dem ..... Zinsen in Höhe von .... auf den HF-Betrag (so oder so ähnlich). In KFB's steht das immer drin ab wann Zinsen gefordert werden können.

Zinsen die im VB schon "tituliert" sind trage ich immer bei "festgesetzte Kosten" ein. Falsch ist es auf jeden Fall nicht, weil die sind festgesetzt. Und festgesetzte Zinsen sind bis zum Tag des VB's im Regefall errechnte, so dass es auf Zinsen keine weiteren Zinsen gibt. Die werden ja dann ab dem Tag hinzurechnet, was das Gericht festlegt.

Punkt 3
Macht ihr den PfÜB in eigener Sache? Also macht ihr eigene KOsten geltend? Dann kannst du keine Anwaltskostenrechnung beifügen.

Machst du das für einen Mandanten - musst du prüfen, ob die Mandantschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist. Gesellschaften sind dies im Regelfall - hier wird also keine Umsatzsteuer berechnet - die forderst du dann mit eurer regulären Kostennote vom Mandanten. Ist der Mandant eine Privatperson, dann ist dieser nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die fürhst du dann mit.

Die Anwaltskosten, die durch den Auftrag entstehen brauchst du bei der Forderungsaufstellung nicht beifügen - die Kostennote entsteht erst mit Auftrag und nicht schon "vorher" (hoffe sinnig erklärt) ;)

Punkt 4
Bei Pfändung Geschäftsanteile zunächst auf Seite 3 unter der FoKo gibst du die Gesellschaft an - vollständig mit Anschrift und HRB - Nummer + Gericht.
Solltest du Banken kennen, würde ich die danach aufführen.

Auf Seite 6 (Anspruch G) schreibst du dann (so habe ich das letztens gemacht - :-) )
die angeblichen Geschäftsanteile des Schuldners an der Drittschuldnerin "xxx GmbH/UG etc" sowie die dem Schuldner gegen die Drittschuldnerin "XXX Firma" zugehörigen Forderungen auf Auszahlung des fälligen Gewinnanteils und der fortlaufenden Geschäftsanteile.

Da die Pfändung von Geschäftsanteilen auch mein erstes Mal war - hatte ich hierzu recherchiert und eine gute Anwaltsseite gefunden, wo dass idiotensicher erklärt war (also hervorragend für mich) :vogel

Ich selbst hatte noch Banken aufgeführt zur Pfändung ... PfÜB's mit mehreren Drittschuldnern werden nach und nach zugestellt.
Also zuerst wird der erste Drittschuldner genommen - ZUstellung - warten auf Zustellungsnachweis etc.
Dann wird erst beim nächsten Drittschuldner zugestellt. Das kann bei mehreren etwas dauern.

Da ich in meiner Sache schon bei der Gesellschaft VZV's beantragt habe - habe ich im Pfüb auf Seite 8 bei sonstige Anforderungen vorsorglich den Antrag gestellt, dass zunächst bei der Gesellschaft zugestellt werden soll.


Noch ein Hinweis
Du kannst bei Geschäftsanteilen auch ein VZV versenden :-)

In der Vollstreckung bin ich schon ein kleines Aas geworden ^_^

Puuuuuuuuuuuuhhhhhhhhhhh
Ich hoffe das war irgendwie alles verständlich.
Ich habe auch lange gebraucht, um die "blöden Vollstreckungsaufträge und Pfüb's zu verstehen", da auch ich in einer Kanzlei bin, wo sonst keiner Ahnung hat 8)

Ansonsten auch mal die Rechtspfleger anrufen. Oft sind diese nett :P
Vielen Lieben Dank für die ausführliche Antwort!

Das hat mir sehr weitergeholfen. Dann kann ich den PfÜB beim nächsten Versand beruhigter abschicken..
Macht mir Mut zu hören dass du die ZV auch selber erlernen musstest, scheinst du ja jetzt schon echt gut drauf zu haben.

Ich hoffe du hast noch nen schönen Tag!

Liebe Grüße :)
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