Hilfe zum PfÜB
Verfasst: 05.07.2022, 09:17
Guten Morgen zusammen!
Ich habe mich heute Morgen im Forum angemeldet, da ich ein paar Problemchen habe zum Thema PfÜB.
Ich bin die erste Auszubildene bei meiner Kanzlei und im Moment haben wir leider keine Person die als Fachangestellte/Fachwirt mir in bestimmten Sachen unter die Arme greifen kann. Ist gerade etwas blöd.
Wir haben leider ein paar PfÜBs die erstellt werden müssen und meine Chefs haben da leider genauso wenig Ahnung wie ich.
Zwei hatte ich schon erstellt, welche auch gewirkt hatten, aber beim jetzt Dritten haben wir die zweite Monierung nun bekommen.
Die erste Monierung waren doofe Fehler, die sind auch alle korrigiert wurden ohne Probleme.
Das sind jetzt wahrscheinlich sehr offensichtlich zu beantwortende Fragen, aber ich will nur sicher gehen dass nicht noch eine dritte Monierung kommt..
1. Sie hatten bemängelt, dass die Versicherung fehlt, welche zusagt, dass der originale Vollstreckungstitel uns vorliegt (§ 829a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZPO). Das habe ich jetzt direkt zum angegebenen Vollstreckungstitel hinzugeschrieben, also Seite 2 ganz unten. Ist das der richtige Platz dafür oder muss ich das woanders im PfÜB erwähnen?
2. Bei den Zinsen auf Seite 3 war ich mir auch bisschen unsicher, da wurde zwar nicht gemeckert, aber ich frage trotzdem lieber nach. Ich habe die Zinsen zur Hauptforderung, welche von unserer Kanzleisoftware automatisch für den aktuellen Tag berechnet werden, in die linke Zeile geschrieben (Spalte 4) und dann angekreuzt nebst Zinsen in Höhe von ... seit dem 05.07 oder 06.07? Also pack ich da den heutigen Tag rein oder den morgigen?
Das gleiche bei den Zinsen zu den Mahn-/Vollstreckungsbescheiden. Muss ich da die Zinsen angeben wie auf dem Bescheid`(Vollstreckungsbescheid) angegeben sind oder kann ich da die Zinsen benutzen wie in unserer Forderungsaufstellung, welche halt wieder für den aktuellen Tag berechnet werden?
3. Dann noch eine Frage zu den Anwaltskosten. Ich hatte dummerweise die Umsatzsteuer mit drauf gerechnet, aber wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt. Jetzt wollte das Gericht natürlich zur Vorsteuerabzugsberechtigung Informationen. Ich habe die Umsatzsteuer auf Seite 9 nun abgezogen und oben in dem leeren Feld (auch Seite 9) hingeschrieben, dass wir Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Diese Anwaltskosten wurden auf unserer Forderungsaufstellung ebenfalls automatisch von unserer Software berechnet, kann ich die bei dem Feld wo man "gemäß Anlagen" geltend machen (Seite 3 über Summe II), oder werden die automatisch verrechnet?
4. Zum Schluss wollte ich kurz wissen ob ich bei der Pfändung von Gesellschaftsanteilen Anspruch G ankreuze und dann einfach nur die Anschrift vom Betrieb angebe oder noch mehr dazu angeben muss?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für jegliche Antworten
Liebe Grüße
Maike
Ich habe mich heute Morgen im Forum angemeldet, da ich ein paar Problemchen habe zum Thema PfÜB.
Ich bin die erste Auszubildene bei meiner Kanzlei und im Moment haben wir leider keine Person die als Fachangestellte/Fachwirt mir in bestimmten Sachen unter die Arme greifen kann. Ist gerade etwas blöd.
Wir haben leider ein paar PfÜBs die erstellt werden müssen und meine Chefs haben da leider genauso wenig Ahnung wie ich.
Zwei hatte ich schon erstellt, welche auch gewirkt hatten, aber beim jetzt Dritten haben wir die zweite Monierung nun bekommen.
Die erste Monierung waren doofe Fehler, die sind auch alle korrigiert wurden ohne Probleme.
Das sind jetzt wahrscheinlich sehr offensichtlich zu beantwortende Fragen, aber ich will nur sicher gehen dass nicht noch eine dritte Monierung kommt..
1. Sie hatten bemängelt, dass die Versicherung fehlt, welche zusagt, dass der originale Vollstreckungstitel uns vorliegt (§ 829a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZPO). Das habe ich jetzt direkt zum angegebenen Vollstreckungstitel hinzugeschrieben, also Seite 2 ganz unten. Ist das der richtige Platz dafür oder muss ich das woanders im PfÜB erwähnen?
2. Bei den Zinsen auf Seite 3 war ich mir auch bisschen unsicher, da wurde zwar nicht gemeckert, aber ich frage trotzdem lieber nach. Ich habe die Zinsen zur Hauptforderung, welche von unserer Kanzleisoftware automatisch für den aktuellen Tag berechnet werden, in die linke Zeile geschrieben (Spalte 4) und dann angekreuzt nebst Zinsen in Höhe von ... seit dem 05.07 oder 06.07? Also pack ich da den heutigen Tag rein oder den morgigen?
Das gleiche bei den Zinsen zu den Mahn-/Vollstreckungsbescheiden. Muss ich da die Zinsen angeben wie auf dem Bescheid`(Vollstreckungsbescheid) angegeben sind oder kann ich da die Zinsen benutzen wie in unserer Forderungsaufstellung, welche halt wieder für den aktuellen Tag berechnet werden?
3. Dann noch eine Frage zu den Anwaltskosten. Ich hatte dummerweise die Umsatzsteuer mit drauf gerechnet, aber wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt. Jetzt wollte das Gericht natürlich zur Vorsteuerabzugsberechtigung Informationen. Ich habe die Umsatzsteuer auf Seite 9 nun abgezogen und oben in dem leeren Feld (auch Seite 9) hingeschrieben, dass wir Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Diese Anwaltskosten wurden auf unserer Forderungsaufstellung ebenfalls automatisch von unserer Software berechnet, kann ich die bei dem Feld wo man "gemäß Anlagen" geltend machen (Seite 3 über Summe II), oder werden die automatisch verrechnet?
4. Zum Schluss wollte ich kurz wissen ob ich bei der Pfändung von Gesellschaftsanteilen Anspruch G ankreuze und dann einfach nur die Anschrift vom Betrieb angebe oder noch mehr dazu angeben muss?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für jegliche Antworten
Liebe Grüße
Maike