Versteigerung Haus

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katinka0508
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#1

27.06.2022, 10:23

Hallo zusammen :)

Durch Elternzeit bin ich leider etwas raus aus dem Thema und bräuchte mal eure Hilfe, ob ich richtig liege.

Unser Mandant hat einen Titel über 50.000€, welche im Grundbuch als Zwangssicherungshypothek eingetragen sind. Nun liegt mir der Auszug aus dem Grundbuch vor.

Eigentümer
1. Fünfköpfige Erbengenmeinschaft
2. Gelöscht
3. Schuldner zu 3/4
Dessen Ehefrau 1/4

Das heißt ja, dass dem Schuldner von der Hälfte des Grundstücks 3/4 gehören, oder?

Neben unserer Forderung ist noch eine Grundschuld ohne Brief für eine Bank über 500.000€ am 19.9.2019 eingetragen.

Jetzt will der Mandant wissen, wie es weiter geht, dass er an sein Geld kommt.

Theoretisch müsste jetzt die Teilungsversteigerung beantragt werden.

Da kommt ja schon das erste Problem. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen Teil eines Grundstücks mit Haus steigert ist wohl eher gering, oder?

Sollte es erfolgreich sein, würden vom Erlös zuerst die Verfahrenskostenvorschüsse erstattet und sodann die Grundschuld bedient. Erst dann würde unser Mandant Geld auf seine Forderung erhalten, oder?

Das hieße ja, dass der Anteil des Schuldners am Grundstück mind 550.000€ wert sein müsste, dass es sich lohnt.

Danke für eure Hilfe

Liebe Grüße
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Tigerle
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#2

27.06.2022, 12:11

Wenn ich ehrlich bin, verstehe ich den Eintrag nicht ganz. Denn 3/4 und 1/4 ist ein ganzer Anteil. Wie hoch ist der Anteil von Nr. 1?

Bei einer Teilungsversteigerung wird die Gemeinschaft im ganzen aufgelöst, also nicht nur ein Teil versteigert.
katinka0508
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#3

27.06.2022, 19:51

Gute Frage. Bei der Erbengemeinschaft Nr 1 steht kein Anteil.
In der Spalte ldf. Nr. der Grundstücke im Bestandsverzeichnis steht bei der Erbengemeinschaft 1 und beim Schuldner sowie der Ehefrau 2,4.
Es gab wohl einen Flurbereinigungsplan.


Wie wird dann bei der Teilungsversteigerung der Erlös verteilt?

Aber grundsätzlich wird zuerst die Grundschuld der Bank bedient und dann unser Mandant, oder?
katinka0508
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#4

27.06.2022, 20:07

Ah, ich glaube der Groschen fällt langsam
In dem Grunbuch sind verschiedene Grundstücke und dem Schuldner + Ehefrau gehören die laufenden Nummer 2 und 4.

Aber es bleibt dabei, dass zuerst die Bank befriedigt wird und dann unser Mandant
Feldhamster
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#5

28.06.2022, 21:11

Gehört dein Schuldner auch zur Erbengemeinschaft? Ich kenne es eigentlich so, dass bei verschiedenen Eigentümer ln eine Fortschreibung in einem neuen Grundbuchblatt erfolgt. Und ist die Grundschuld nur für die Nrn. 2 und 4 des BV eingetragen?

Wer bei einem Erlös zuerst befriedigt wird hängt von dem Rangverhältnis ab. Du hast bisher nicht geschrieben, wann die Zwangssicherungshypothek eingetragen worden ist. Und auch hier stellt sich die Frage, ob sie für alle Nrn. des BV eingetragen ist oder nur für die Nrn. 2 und 4.
katinka0508
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#6

29.06.2022, 09:34

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Der Schuldner ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft.

ja, die Grundschuld ist nur für die Nummern 2 und 4 eingetragen.
Nummer 2 ist ein Gebäude und Freifläche mit 23 a. Nummer 4 ein Freifläche mit 12 qm.

Die Zwangssicherungshypothek wurde am 09.08.2021 für "Nr. 2 Am Anteil Abt. I/4.3.2" eingetragen.
Fragt mich bitte nicht, warum nicht auch für Nr. 4. Das hat die Kollegin gemacht.
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