Versteigerung Haus
Verfasst: 27.06.2022, 10:23
Hallo zusammen
Durch Elternzeit bin ich leider etwas raus aus dem Thema und bräuchte mal eure Hilfe, ob ich richtig liege.
Unser Mandant hat einen Titel über 50.000€, welche im Grundbuch als Zwangssicherungshypothek eingetragen sind. Nun liegt mir der Auszug aus dem Grundbuch vor.
Eigentümer
1. Fünfköpfige Erbengenmeinschaft
2. Gelöscht
3. Schuldner zu 3/4
Dessen Ehefrau 1/4
Das heißt ja, dass dem Schuldner von der Hälfte des Grundstücks 3/4 gehören, oder?
Neben unserer Forderung ist noch eine Grundschuld ohne Brief für eine Bank über 500.000€ am 19.9.2019 eingetragen.
Jetzt will der Mandant wissen, wie es weiter geht, dass er an sein Geld kommt.
Theoretisch müsste jetzt die Teilungsversteigerung beantragt werden.
Da kommt ja schon das erste Problem. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen Teil eines Grundstücks mit Haus steigert ist wohl eher gering, oder?
Sollte es erfolgreich sein, würden vom Erlös zuerst die Verfahrenskostenvorschüsse erstattet und sodann die Grundschuld bedient. Erst dann würde unser Mandant Geld auf seine Forderung erhalten, oder?
Das hieße ja, dass der Anteil des Schuldners am Grundstück mind 550.000€ wert sein müsste, dass es sich lohnt.
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
Durch Elternzeit bin ich leider etwas raus aus dem Thema und bräuchte mal eure Hilfe, ob ich richtig liege.
Unser Mandant hat einen Titel über 50.000€, welche im Grundbuch als Zwangssicherungshypothek eingetragen sind. Nun liegt mir der Auszug aus dem Grundbuch vor.
Eigentümer
1. Fünfköpfige Erbengenmeinschaft
2. Gelöscht
3. Schuldner zu 3/4
Dessen Ehefrau 1/4
Das heißt ja, dass dem Schuldner von der Hälfte des Grundstücks 3/4 gehören, oder?
Neben unserer Forderung ist noch eine Grundschuld ohne Brief für eine Bank über 500.000€ am 19.9.2019 eingetragen.
Jetzt will der Mandant wissen, wie es weiter geht, dass er an sein Geld kommt.
Theoretisch müsste jetzt die Teilungsversteigerung beantragt werden.
Da kommt ja schon das erste Problem. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen Teil eines Grundstücks mit Haus steigert ist wohl eher gering, oder?
Sollte es erfolgreich sein, würden vom Erlös zuerst die Verfahrenskostenvorschüsse erstattet und sodann die Grundschuld bedient. Erst dann würde unser Mandant Geld auf seine Forderung erhalten, oder?
Das hieße ja, dass der Anteil des Schuldners am Grundstück mind 550.000€ wert sein müsste, dass es sich lohnt.
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße