Sachpfändung mit Vorpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft oder direkt PfüB?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sine04
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#21

30.06.2022, 10:48

Danke Euch ganz lieb!

:dankeschoen

LG!
Sine04
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#22

30.06.2022, 15:18

So, hat soweit alles geklappt. :huepf
Nun fragt mich aber das beA vor dem Hochladen, ob ich einen Schriftsatz oder Anlagen hochladen möchte.

Ein Antrag auf Erlass eines PfÜB ist aber kein Schriftsatz..... eine Anlage aber eigentlich auch nicht.
Die Belege lade ich als Anlagen hoch, das ist klar. Brav mit Wasserzeichen.

Aber als was lade ich den eigentlichen Antrag auf Erlass des PfÜB hoch - (also mein ausgefülltes Formular)? Als Schriftsatz oder Anlage?
Die Option "Antrag" o.ä. gibt es nicht.

Ich wäre da ja normalerweise nicht so pingelig, aber ich habe gelesen, dass es schon öfter Pronelme gegeben hat, weil entweder das Gericht oder der zustellende GV nicht schlau aus der Sache wurde.

Kann mir das jemand beantworten? :kopfkratz

Man denkt, man hat alles in trockenen Tüchern und dann tritt doch immer wieder eine Unklarheit auf...

LG
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Adora Belle
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#23

30.06.2022, 16:07

Bei mir ist alles Schriftsatz, was ich normalerweise unterschreiben würde. Egal ob das ein Antrag ist, ne Klage, ein Schreiben oder wirklich ein "Schriftsatz" im eigentlichen Sinne.
Sine04
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#24

01.07.2022, 12:36

Ok, vielen Dank! :thx
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