Sachpfändung mit Vorpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft oder direkt PfüB?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#11

29.06.2022, 09:23

paralegal6 hat geschrieben:
28.06.2022, 23:21
So ganz offtopic, wie kommen tausend Euro zusammen, wenn sie gar nicht erschienen ist. Der Mandant weiss, sie ist gestürzt ...
So wie ich das lese, ist die Schuldnerin zu verschiedenen Terminen gekommen und dann plötzlich nicht mehr.
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paralegal6
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#12

29.06.2022, 10:28

:nachdenk "Nicht zur Sitzung" verstehe ich als ein Mal, davor hat sie gezahlt. @tigerle.
Ist ja auch nur interessehalber
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Sine04
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#13

29.06.2022, 12:00

Hallo Tigerle,

vielen Dank, verstanden! :thx

GlG!

@paralegal6:
Es hört sich so an, als würdest Du annehmen, dass Termine abgerechnet wurden, die nicht stattgefunden haben. Was veranlasst Dich zu dieser Annahme? Nicht jeder rechnet einzelne Stunden ab. Die Rechnung wurde (kurz bevor sie dann plötzlich nicht mehr erschien) für einen längeren Zeitraum gestellt, insg. fast 20 wahrgenommene Termine über mehrere Wochen. Diese Anzahl an Behandlungen ist bei einem alten Menschen, der mehrere gesundheitliche Baustellen gleichzeitig hat, nicht selten. Inkl. Verfahrenskosten für MB und VB sind es dann knapp unter 1.000,- EUR. :ka
Sine04
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#14

29.06.2022, 12:28

@Tigerle,

eine Rückfrage habe ich doch noch: Wo muss ich im Formular für den PfÜB angeben,
dass versichert wird, dass der Titel existiert und uns im Original vorliegt und die Forderug in der beantragten Höhe offen ist? Ich kann es nicht finden. Oder schreibe ich das einfach formlos in den Fließtext der Nachricht, die ich per beA versende?

Vielen Dank und lG!
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Tigerle
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#15

29.06.2022, 13:31

Sine04 hat geschrieben:
29.06.2022, 12:28
@Tigerle,

eine Rückfrage habe ich doch noch: Wo muss ich im Formular für den PfÜB angeben,
dass versichert wird, dass der Titel existiert und uns im Original vorliegt und die Forderug in der beantragten Höhe offen ist? Ich kann es nicht finden. Oder schreibe ich das einfach formlos in den Fließtext der Nachricht, die ich per beA versende?

Vielen Dank und lG!
Ich habe auf Seite 9 ein Kreuz gesetzt und es von Hand eingetragen (Die Versicherung, dass eine Geldempfangsvollmacht vorliegt und dass der Titel im Original vorliegt ....)

Den Hinweis, dass der Titel im Original vorliegt kannst aber auch zum Vollstreckungstitel auf seite 2 mit eintragen.
Sine04
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#16

29.06.2022, 14:57

Vielen lieben Dank! :wink1
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Adora Belle
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#17

29.06.2022, 15:01

In den künftigen Formularen, die gerade in Arbeit sind, soll es dafür ein Feld auf der ersten Seite unten geben. Bis dahin musst Du Dir mit einem Freitext, wie von Tigerle vorgeschlagen, behelfen.
Sine04
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#18

29.06.2022, 18:02

Leute, ich krieg 'nen Affen.... :patsch

Jetzt hab ich gerdade das Formular für den PfÜB am PC ausgefüllt (ich hatte es vorher zur Übung erst einmal per Hand ausgefüllt) und das verflixte Formular scheint nicht zu funktionieren. :ohmann

- Wenn ich es online ausfülle, kann ich verschiedene Felder gar nicht ausfüllen, z.B. die IBAN-Nummer.

- Wenn ich das Formular erst abspeichere und dann ausfülle, kann ich zum einen auf Seite 2 oben das Gericht nicht eingeben und auch nicht die Summen bei den Berechnungen auf Seite 3 und Seite 9 UND außerdem sind obendrein viele Angaben, die ich machen konnte, futsch, wenn ich es dann abspeichere, um es anschließend per beA zu versenden.

Hat das von Euch schon mal jemand gehabt und weiß, was ich anders machen kann?
Darf ich das Formular auch ausdrucken, per Hand ausfüllen, einscannen und dann als pdf-Anhang per beA versenden?

Liebe Grüße!
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Adora Belle
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#19

29.06.2022, 19:27

Ja, darfst Du. Du kannst auch versuchen, das Formular mal von einer anderen Website runterzuladen. Ich habe ähnliche Erfahrungen mit ausfüllbaren PDFs gemacht, zb beim BerH-Erstattungsantrag.
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Crydea
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#20

30.06.2022, 08:14

Ich drucke in solchen Fällen die Formulare blanko aus und scanne sie dann ein. Danach kann man mit Adobe normal ausfüllen.

Lg Cry
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