Wie kann man ein Auto pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
samsara
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#11

04.07.2022, 12:58

Wieso seid Ihr denn so drauf aus, das Auto zu pfänden?

Wie hoch ist denn die Forderung?
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Tigerle
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#12

04.07.2022, 13:15

Vorher noch vergessen zu schreiben. Es darf auch keine Überpfändung stattfinden
mistral

#13

04.07.2022, 13:21

Danke.

Aber in meinem Beitrag #9 waren ja noch mehr wichtige Fragen. Darauf bräuchte ich eine Antwort.

Ja, wir rufen den Gerichtsvollzieher an.

Wir wollen die Kosten so niedrig wie möglich halten, daher würden wir dem Gerichtsvollzieher sagen, dass er das Auto nicht abschleppen soll, sondern einfach nur sein Pfandsiegel draufkleben soll. Dann kann es ja nicht so teuer werden, oder?

Und falls das Auto des Schuldners geleast ist, dann gehen alle Gerichtsvollziehherkosten zulasten unseres Mandanten? Das wäre ja unfair.
mistral

#14

04.07.2022, 13:22

Die Forderung ist ca. 100.000 Euro. Daher kann es keine Überpfändung sein.
samsara
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#15

04.07.2022, 13:36

Lies Dir mal das durch: Es führt allerdings kein Weg daran vorbei, dass Ihr dem GV mitteilen müsst, wo das Auto steht. Wie soll er denn sonst das Pfandsiegel anbringen?

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63746.html

https://www.kanzlei-kotz.de/kraftfahrze ... ollzieher/
mistral

#16

04.07.2022, 14:34

Danke.

Also müssen wir zur Pfändung des Autos in dem Formular "Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher" nur das
Modul K und
Modul K5
ankreuzen?
Mehr müssen wir nicht ankreuzen?

Hinter das Formular heften wir dann einen selbstgeschriebenen Text, der ähnlich ist wie in diesem Link: Da steht dann drin, dass der Gerichtsvollzieher nur sein Pfandsiegel anbringen soll:
https://www.kanzlei-kotz.de/kraftfahrze ... ollzieher/

2)
Nur was ist denn, wenn der Schuldner das Auto in irgendeiner (fremden) Garage abgestellt hat?
Und der Schuldner öffnet seine Haustür nicht, wenn der Gerichtsvollzieher bei ihm klingelt. Wie soll der Gerichtsvollzieher ihm dann die Schlüssel und den Fahrzeugbrief abnehmen? Oder in die Garage reinkommen?

Wir könnten ja schauen, wo das Auto steht, aber es kann ja an dem Tag, wo der Gerichtsvollzieher kommt, ganz woanders stehen.
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Tigerle
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#17

04.07.2022, 17:31

Wenn der Schuldner mehrfach nicht anzutreffen ist, wird vermutlich ein Durchsuchungsbeschluss notwendig sein.

Also ich habe einmal ein Boot gepfändet, das ging dann nach der Pfändung unter. Da war ich froh, dass ich da nichts beantragt hatte, dass das Risiko für Beschädigung/Wertminderung etc. zu Lasten des Gläubigers geht. Das müsst Ihr gut abwägen.
mistral

#18

04.07.2022, 19:26

OK Danke.

Wenn jemand noch die Frage aus meinem Beitrag #16 beantworten könnte, wäre das super.
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