Wie kann man ein Auto pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mistral

#1

23.06.2022, 18:06

Hallo meine Lieben,

wir haben einen Titel (Zahlungstitel / Schuldtitel) für unseren Mandanten erwirkt und müssen jetzt schnellstmöglich das Auto des Schuldners pfänden.

Was genau müssen wir dazu in dem Formular "Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher" ankreuzen?

Die genaue Bezeichnung des Autos haben wir durch eine Abfrage beim KFZ-Bundesamt erhalten. (Modul M3 im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher).

Wir wissen jetzt nur nicht genau, wie wir die Pfändung des Autos erreichen. Was müssen wir an den Gerichtsvollzieher schreiben?
mistral

#2

30.06.2022, 21:12

Hat keiner eine Idee?
samsara
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#3

01.07.2022, 08:21

Nora_1986
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#4

01.07.2022, 11:45

Hallo Mistral,

ich habe das jetzt nicht in der ZPO nachgeschlagen, aber ich würde jetzt aus der Erinnerung an den Berufsschulunterricht sagen, dass ggf. eine Austauschpfändung für ein günstigeres, weniger wertvolles Auto erfolgen kann. Dass der Schuldner ein Auto braucht/haben darf, ist ja meistens so, z. B. wegen der Arbeit. Aber man kann doch für ein weniger wertvolles Exemplar tauschen. Schau mal unter dem Stichwort nach, wenn Du den Auftrag an den GVZ machst. Viel Erfolg!

Grüße von Nora :wink2
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paralegal6
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#5

01.07.2022, 19:15

Erfahrungsgemäß lohnt sich der Aufwand nur wenn er ein neues oder teures Auto besitzt. Siehe Austauschpfändung vom vorherigen Beitrag
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mistral

#6

02.07.2022, 19:29

Danke.

Der Schuldner hat ein wertvolles neus Auto.
Zur Arbeit braucht er es auch nicht, weil der Schuldner über 75 Jahrte alt ist.

Die Daten über das Auto haben wir vom KFZ Bundesamt erhalten. (Modul M3 im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher).

Können wir jetzt sicher sein, dass das Auto nicht geleast ist???

Oder kann sonst noch irgendwo eine Falle lauern, die das Auto unpfändbar macht??

Wir wären ja auch mit der Austauschpfändung einverstanden.

Der Gerichtsvollzieher weiß doch gar nicht, wo das Auto geparkt ist. Wie soll er das Auto dann pfänden?
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paralegal6
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#7

03.07.2022, 20:16

Das kann trotzdem geleast sein, er kann als Halter nur eingetragen sein. Wenn er nicht arbeitet braucht er evtl. das Auto für seine kranke Frau oä, sein kann immer was. Das Auto kann er eh nur mit Schlüssel und Papieren pfänden, das ist ja egal wo es geparkt ist, zum Schuldner rein muss er so oder so. Dann muss der Mandant einen hohen Vorschuss leisten für Austauschfahrzeug und die Kosten der Versteigerung
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samsara
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#8

04.07.2022, 07:48

Wo das Auto steht, müsst Ihr dem GV mitteilen.
mistral

#9

04.07.2022, 09:07

Danke.

Wir wissen aber nicht, wo der Schuldner das Auto parkt. Das kann der Schuldner ja jederzeit woanders hinstellen. Was sollen wir dann dem Gerichtsvollzieher sagen?


Zitat:" Das Auto kann er eh nur mit Schlüssel und Papieren pfänden, das ist ja egal wo es geparkt ist, zum Schuldner rein muss er so oder so".

Was sollen wir machen, wenn der Schuldner nicht da ist und der Gerichtsvollzieher zu ihm rein will? Das wird sicherlich so sein.
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Tigerle
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#10

04.07.2022, 12:42

Es kommt nicht nur darauf an, ob der Schuldner das Fahrzeug für die Arbeit benötigt. Wenn der Schuldner etwas ländlich wohnt und das Auto für den Einkauf/Arztbesuche etc. benötigt, dann muss ggfs. auch eine Austauschpfändung vorgenommen werden, weil der Schuldner auf den Pkw angewiesen ist. Ob er das Auto geleast hat, dass können wir auch nicht sagen. Das wird sich dann vermutlich erst bei der Pfändung zeigen. Das Auto muss auf jeden Fall ganz genau bezeichnet werden.

Wenn ich einen Pkw gepfändt habe, dann der GVZ immer einen größen Vorschuss verlangt für Abtransport/Standgebühren etc. Vielleicht wäre es daher sinnvoll, wenn Du mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher vorher telefonierst. .
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