einen sonnigen Gruß in die Runde
Eure Hilfe und Anregungen sind mal wieder gefragt. Nehmen wir mal an, das Mieter XY bedingt durch die Nichtzahlung seiner Miete die fristlose Kündigung, sowie eine Räumungs- und Zahlklage für die bisherigen und kommenden Mieten erhält. Die Klage wird dem Mieter zugestellt. Zwischen der Zustellung der Klage und der Übermittlung des Versäumnisurteils zieht der Mieter nun doch aus.
Aus meiner Sicht müsste man die Räumungsklage dem Gericht gegenüber nicht für erledigt erklären, da der Mieter sich gegen die Klage nicht verteidigt hat und es inzwischen ein Versäumnisurteil gibt.
Bin ich auf den richtigen Weg?
Was würde jedoch passieren, wenn der Mieter XY gegen das Versäumnisurteil Einspruch einlegt bzgl. der noch kommenden Mieten?
Für Eure Anregungen vorab vielen Dank.
Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus
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NIce try, aber in dem initial eröffneten Thread viewtopic.php?p=2078176#p2078176 wurde doch bereits mitgeteilt, dass dies unter laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung fällt.
- Soenny
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Falls das jetzt noch mal vorkommt, behalte ich mir die Löschung des Accounts vor!
das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung
Deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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